Ein großer Schritt zur Konsolidierung des Haushaltes – Stadt erhält Bedarfszuweisung in Millionenhöhe
Seit dem Jahr 2009 ist das städtische Defizit stets gewachsen. Zum Jahresende 2018 belief es sich auf rund 7,5 Mio. Euro. Für diesen sogenannten Kassenkredit, dem Dispo für Kommunen, muss die Stadt verständlicherweise Zinsen bezahlen, die aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation zwar sehr gering sind, aber dennoch Aufwendungen darstellen, die auch anderswo verwendet werden könnten. Richtig problematisch würde es für die Stadt, wenn sich diese Situation ändert und die Zinsen deutlich steigen. Die Konsequenz wären Einsparungen im freiwilligen Bereich oder bei der Unterhaltung von Straßen und städtischen Gebäuden.
Um an dieser Situation merklich etwas zu verändern, stellte die Stadt Ende 2018 einen Antrag auf Bedarfszuweisung beim Land Sachsen- Anhalt. Hierbei handelt es sich um zinslose, nicht rückzahlbare Darlehen, die für den Ausgleich von Kassenkrediten von Kommunen gewährt werden können.
Die Voraussetzungen sind hoch. Daher wurde das städtische Haushaltskonsolidierungskonzept angepasst und entsprechende Einzelmaßnahmen formuliert, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Diese zählen verständlicherweise nicht zu den populärsten Maßnahmen, wie die Anpassung der Friedhofsgebühren, der Hortbeiträge oder der Realsteuern, und waren für den Stadtrat auch keine leichten Entscheidungen.
Im November erhielt die Verwaltung dann den positiven Bescheid. Rund zwei Millionen Euro wurden durch das Land gezahlt und der Kassenkredit damit um rund 26% deutlich entlastet. Zum Jahresende betrug der Kassenkredit nur noch etwa 5,5 Mio. Euro. Ein großer Erfolg!
Auch in diesem Jahr stehen die Zeichen sehr gut, weitere Bedarfszuweisungen zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist ein vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüfter und vom Stadtrat beschlossener Jahresabschluss aus dem Jahr 2013. Dieser liegt dem Rechnungsprüfungsamt derzeit vor und soll noch im ersten Halbjahr 2020 vom Stadtrat beschlossen werden.
Das Ziel ist es mittelfristig den Haushalt soweit zu konsolidieren, dass er gegenüber der Kommunalaufsicht lediglich anzeigepflichtig und nicht mehr durch diese zu genehmigen ist. Hierfür muss der Haushalt weiterhin ausgeglichen sein, d.h. die Aufwendungen des jeweiligen Jahres dürfen die Erträge nicht überschreiten und der Kassenkreditrahmen, d.h. der Maximalsatz innerhalb welchem Kassenkredite aufgenommen werden können, darf nicht mehr als 20 % des Haushaltsvolumens des jeweiligen Jahres umfassen. Momentan liegt er noch bei neun Millionen Euro. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2020 können wir ihn auf 7,7 Mio. Euro begrenzen. Damit er genehmigungsfrei wäre, müsste er auf rund 2,8 Mio. Euro gesenkt werden. Das heißt, es gibt noch viel zu tun. Aber wir sind gut vorangekommen und es ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen!
Andreas Nette
Bürgermeister