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Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht im Caritasbüro in der Stadt Merseburg

Aufarbeitungsbeauftragte vergibt Termine für die Einzelgespräche
Betroffene können seit November 2019 ohne Frist rehabilitiert werden.


Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SEDDiktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) setzt in Kooperation mit dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V. und dem Caritasverband für Halle und den Saalekreis die individuellen und wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort.

 

Nächster Beratungstag ist:


wann: am Dienstag, 21. Dezember, von 11 bis 17 Uhr
wo: im Caritas Regionalverband,
An der Hoffischerei 8,
06217 Merseburg


Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt, und auch mit Rücksicht auf die Corona-Eindämmungsverordnung, ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Die Gesprächstermine werden bei der Beauftragten (im Büro in Magdeburg) vergeben zu folgenden Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr sowie Freitag 8 bis 12 Uhr; telefonische Anmeldung unter 03 91 / 5 60-15 15.

 

Aktueller Hinweis: am 29. November 2019 trat das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes“ in Kraft, das am 22. November 2019 ausgefertigt wurde. Mit diesem Gesetz wurden die Antragsfristen nach den Rehabilitierungsgesetzen, die bislang am 31.12.2019 endeten, aufgehoben werden, so  dass die Antragstellung nunmehr auf Dauer möglich ist. Zudem wurden einzelne Leistungen für bestimmte Betroffenengruppen  erweitert bzw. erhöht (siehe im Einzelnen auf der Folgeseite).
Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

  • zu Unrecht Inhaftierte,
  • Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
  • Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
  • Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
  • Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
  • Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

 

Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.


Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

  • Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche,
  • berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)
  • monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)
  • Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)
  • Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

 

Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.
Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Gesprächsterminen gerechnet wird.
Das Beratungsangebot soll auch im Jahr 2022 fortgesetzt werden.

Der nächste Termin soll am Dienstag, den 25. Januar 2022 sein.

 

Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:
Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 90 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ konnte seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro (seit 29.11.2019 Erhöhung auf 330 Euro) monatlich betragen.
Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden.
Für Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen wurde eine Einmalzahlung i.H.v. 1.500 Euro eingeführt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der beruflichen Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro (seit 29.11.2019 Erhöhung auf 240 Euro) erfolgen, für Rentner von 153 Euro (seit 29.11.2019 Erhöhung auf 180 Euro).
Diese Leistungen kommen laut Gesetz nunmehr auch „verfolgten Schülern“ mit entsprechender Verfolgungszeit zu Gute.

 

Weitere Informationen:
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt)

Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail:

 

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