Bericht aus dem Stadtrat
Einführung eines Doppelhaushaltes
Der Stadtrat sprach sich einstimmig dafür aus, dass es für die Haushaltsjahre 2019/2020 einen Doppelhaushalt geben soll. Dadurch erhält die Verwaltung einen zeitlichen Freiraum, der die Erarbeitung der seit 2013 fehlenden Jahresabschlüsse möglich macht. Des Weiteren ist durch die Vermeidung der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2020 ein kontinuierliches Arbeiten möglich und durch die verbindliche Gesamtplanung wird kein zeitlicher Bruch zwischen den Haushaltsführungen der Jahre 2019 und 2020 entstehen. Baumaßnahmen und Investitionen können rechtzeitig in Auftrag gegeben werden, notwendige Beschaffungsvorgänge können verbindlich über zwei Jahre geschlossen werden. Ein möglicher Nachteil wäre es, dass die Verwaltung eventuell im Jahr 2020 eine Nachtragshaushaltssatzung erstellen muss, doch der Aufwand dafür wird geringer eingeschätzt als die Aufstellung von zwei getrennten Haushaltssatzungen und Haushaltsplänen.
Sondergebiet „Lebensmittelmarkt und Busbahnhof“ sowie Parkplatz in Querfurt (REWE-Projekt)
Der Stadtrat hat mit zwei Stimmenthaltungen die Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (entspr. §3 (1) BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet “Lebensmittelmarkt und Busbahnhof“ sowie Parkplatz in Querfurt beschlossen.
Der Einzelhandelsstandort mit den dazugehörenden Stellflächen und dem neu eingeordneten Busbahnhof soll in einem Geltungsbereich I, zwischen der Friedhofspromenade und der Eislebener Straße (im Bereich des vorhandenen Busbahnhofs und Parkplatzes) festgesetzt werden. Als Ersatz für den Wegfall des Parkplatzes im Geltungsbereich I soll in einem Geltungsbereich II, zwischen Friedhofspromenade und Friedhofsstraße (im Bereich der ehemaligen Friedhofsgärtnerei) ein neuer Parkplatz für PKWs entstehen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.
Umgestaltung des Freimarktes
Einstimmig sprach sich der Stadtrat auch für die Bestätigung der Entwurfsplanung für die Umgestaltung des 1. Bauabschnittes des Freimarktes (Bereich von Merseburger Straße bis Freimarkt 57/62) aus. Geplant sind Stellflächen entlang der Fahrbahn, die durch einen Natursteinbord von der Fahrbahn abgegrenzt werden. Die Fahrbahn wird mit Asphalt befestigt und der Grundhafte Ausbau der Gehwege und Einfahrten erfolgt mit Betonsteinpflaster Herbstlaub. Es hat bereits eine Einwohnerversammlung gegeben, in der die Einzelheiten mit den Anwohnern besprochen wurden. Baubeginn ist voraussichtlich Ende Juni 2017.
Grundhafter Ausbau der Gehweganlage in der August-Bebel-Straße
Mit einer Stimmenthaltung beschloss der Stadtrat die Bestätigung der Entwurfsplanung für den grundhaften Ausbau der Gehweganlage in der August-Bebel-Straße. Es ist geplant die Gehweganlage mit Terr-Antik-Pflaster (Herbstlaub) auszubauen. Die Grünanlage mit den reduzierten Treppenanlagen an dem höher gelegenen Gehweg wird mit in die Planung einbezogen. Baubeginn ist Mitte Juni.
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Niederschmon
Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung (15.12.2016; 1. Änderung 30.03.2017; 2. Änderung 06.04.2018) hat der Stadtrat dem Erwerb eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 für die Ortsfeuerwehr Niederschmon zugestimmt. Das Ausschreibungsverfahren wurde durchgeführt und der Stadtrat hat einstimmig der Vergabe der Aufträge für die Beschaffung an den/die wirtschaftlich günstigsten Bieter zugestimmt. Die Gesamtkosten für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges betragen geschätzt ca. 290.000 €.
Neben dem Beschluss zur Vergabe der Aufträge für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges wurden weitere Vergabebeschlüsse gefasst. U.a. die Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke über den Siedebach in Weißenschirmbach, von Bauleistungen im Rahmen der „Sanierung und Umbau mit brandschutztechnischer Ertüchtigung Grundschule, KITA und Hort im Ortsteil Schmon“, von Elektroleistungen in Spielberg und Querfurt sowie von Leistungen für Kanaluntersuchung und Schädlingsbekämpfung im Kanalnetz der Kernstadt und der Ortsteile Lodersleben und Gatterstädt.