E-Rechnung
Entsprechend § 4a Abs 1 des E-Government-Gesetzes sind elektronische Rechnungen, die "nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen...ausgestellt wurden,... zu empfangen und zu verarbeiten".
Die Stadt Querfurt hat die notwendigen Voraussetzungen hierfür geschaffen.
Sie können jederzeit Ihre Rechnungen im PDF-Format an
senden.
Außerdem können Sie das E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt nutzen. Mit diesem Dienst werden die Rechnungen im XStandard erfasst oder eine in einem anderen System erzeugte XRechnung hochgeladen.
Die Stadt Querfurt als Rechnungsempfänger ist im E-Rechnungsportal unter der
Die Stadt Querfurt als Rechnungsempfänger ist im E-Rechnungsportal unter der
Leitweg-ID 15088305-0000-52
registriert, welche von Ihnen in der Bearbeitung verwendet werden muss.