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Bebauungspläne (in Aufstellung)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor“
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Querfurt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor“
hier: Veröffentlichung des Vorentwurfes gemäß § 3 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Querfurt in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 den Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und u.a. zugleich die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Dementsprechend wird hiermit amtlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vor dem Nebraer Tor“ mit Begründung (Stand März 2024) (inkl. Grünordnungsplan und Auswirkungsanalyse) in der Zeit
vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 31. Juli 2024
hier im Internet veröffentlicht. Zeitgleich werden die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Querfurt, Zimmer 6, Markt 9, 06268 Querfurt während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwochs nach Vereinbarung
Donnerstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Außerdem liegen folgende Gutachten zur o.g. Planung vor und werden ebenfalls veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:
Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung GmbH (Erfurt, 16.01.2024);
Schalltechnische Untersuchung Projekt-Nr.: 6843, goritzka akustik (Leipzig 06.02.2024);
Verkehrstechnische Untersuchung zur Verkehrsanbindung, Uhlig & Wehling GmbH (Mittweida/Sa. Februar 2024);
Artenschutzfachbeitrag Planungsbüro Dr. Weise GmbH (Mühlhausen 29.04.2024);
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen können während der Veröffentlichungsfrist postalisch an die Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt oder elektronisch unter holger.bruchardt@querfurt.de abgegeben werden.
Querfurt, den Juni 2024
gez. Andreas Nette
Bürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt und Busbahnhof" sowie Parkplatz in Querfurt
1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Querfurt
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt und Busbahnhof" sowie Parkplatz in Querfurt
1. Änderung
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt und Busbahnhof" sowie Parkplatz in Querfurt gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der Entwurf vom Februar 2024 maßgebend.
Anlass der Planung/Planänderung:
Die Stadt Querfurt beabsichtigt auf einer öffentlichen Grünfläche, welcher Bestandteil des GB II des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt und Busbahnhof" sowie Parkplatz ist, einen Spielplatz zu errichten.
Auf der vorgesehenen öffentlichen Grünfläche im GB II sind Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz im Sinne des § 9 Abs.1 Nr.20 BauGB festgesetzt.
Die beabsichtigte gemeinschaftliche Nutzung mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Spielplatz“ steht diesen Festsetzungen entgegen und kann ausschließlich mit einer Festsetzung im Sinne des § 9 Abs.1 Nr.22 BauGB erreicht werden.
Die 1. Änderung betrifft ausschließlich den Geltungsbereich II des VBP und umfasst folgendes:
- Aktualisierung des Katasterbestandes
- Nutzungsänderung einer öffentlichen Grünfläche in - Zweckbestimmung Spielplatz
- Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen – Ergänzung von Baumpflanzungen
- Verlagerung der Ausgleichsmaßnahme ACEF3 (Artenschutz) – neue Maßnahme ACEF5
Geltungsbereich des Plangebietes:
Das Plangebiet der 1. Änderung befindet sich südlich der Friedhofspromenade im Geltungsbereich II des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung besitzt eine Größe von ca. 0,21 ha und umfasst folgendes Flurstück der Flur 17 der Gemarkung Querfurt: 1561 (teilweise)
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans
ist der nachfolgende Lageplan maßgebend:
Auszug: sachsen-anhalt-viewer (entnommen – 21.02.2024) – unmaßstäblich
externe Kompensationsmaßnahme
Ausgleichsmaßnahme ACEF5: Verlagerung Zauneidechsenhabitat
- Teilflächen der Flurstücke 30/4 der Flur 8 der Gemarkung Querfurt
Auszug Liegenschaftskataster, Sachsen Anhalt Viewer (2024), ohne Maßstab
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt und Busbahnhof" sowie Parkplatz in Querfurt, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Februar 2024, kann im Zeitraum
vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 31. Juli 2024
hier angesehen und heruntergeladen werden:
Zusätzlich können die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt während der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).
Umweltprüfung
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB wird abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der DSAG LSA. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.
Diese Bekanntmachung wurde am 14.06.2024 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 38/2024 veröffentlicht.
gez. Nette
Bürgermeister
Bebauungsplan „Solarpark Weißenschirmbach“
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Querfurt
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißenschirmbach“
der Stadt Querfurt
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißenschirmbach“ in der Fassung vom Februar 2024 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr.: RA/52/2024).
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Querfurt, am westlichen Ortsrand der Ortschaft Weißenschirmbach.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Weißenschirmbach“ umfasst auf einer Fläche von ca. 12,06 ha die Flurstücke 244, 246, 233, 79, 78 (tw.), 220, 221, 222, 218, 251 und 252 in der Flur 1 der Gemarkung Weißenschirmbach.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Mit der geplanten Errichtung eines Solarparks soll ein Beitrag zur Umsetzung der europäischen und der nationalen Energie- und Klimapolitik geleistet werden, aus Solarenergie wird elektrischer Strom erzeugt, der dann in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Etablierung von extensiven Dauergrünland mit einer standorttypischen Vegetationsdecke sowie durch die Anlage von Strauch-Baum-Pflanzungen,
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Weißenschirmbach“ in der Fassung vom Februar 2024 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem Umweltbericht wird in der Zeit vom
20.11.2024 bis 20.12.2024
während der nachfolgenden Öffnungszeiten im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Zimmer 8, Markt 9, 06268 Querfurt öffentlich ausgelegt.
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Weißenschirmbach“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht sind während der o. g. Frist im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://www.querfurt.de/seite/352627/bebauungspläne-(in-aufstellung).html
sowie im zentralen Landesportal unter
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html
Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Weißenschirmbach“ können bis zum 20.12.2024 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) in der der Stadtverwaltung Querfurt, Zimmer 8, Markt 9, 06268 Querfurt oder per E-Mail an oder abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung wurde am 12.11.2024 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 64/2024 veröffentlicht.
gez. Andreas Nette
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 Planzeichnung
Anlage 2 Begründung
Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 4 Umweltbericht
Anlage 5 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Übersichtskarte:
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Weißenschirmbach“
© GeoBasis-DE /LVermGeo LSA, 2023
(www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt.
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißenschirmbach“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Weißenschirmbach“ mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebietes „Solarpark“ unter der Maßgabe, dass ein Abstand der Solarmodule von 50m in Richtung Westen und Richtung Norden zur Wohnbebauung des Flurstückes 232 eingehalten und ein Blendgutachten erstellt wird, beschlossen.
Die seit einigen Jahren brach liegende, in der Stadt Querfurt OT Weißenschirmbach befindliche Fläche der ehemaligen Kaninchenzuchtanlage (Gemarkung Weißenschirmbach, Flur 1, Flurstück 244, 246, 233, 79, 78, 220, 221, 222, 218 und 76/59), soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu einem Solarpark entwickelt werden.
Die EVH GmbH aus Halle (Saale) beabsichtigt, am o.g. Standort eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Die geplante Leistung der Anlage beträgt voraussichtlich 12.000 kWp auf einer Plangebietsfläche von ca. 11 ha und wird mit 24.000 Solarmodulen ausgelegt. Die Anlage wird mit Stahlträgern als Rammpfosten auf einem Gestellsystem im Boden verankert.
Entsprechend der durchgeführten Netzverträglichkeitsprüfung durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH soll die Einspeisung des erzeugten Stroms über ein Mittelspannungskabel in das Umspannwerk Reinsdorf erfolgen. Eine Tagesaussage hierzu liegt der EVH GmbH vor.
Die EVH verpflichtete sich zur Übernahme der Planungskosten. Die Übernahme der Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Weißenschirmbach“ wird mit dem Vorhabenträger (EVH GmbH) in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit bekanntgemacht.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 13.01.2023 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 01/2023 öffentlich bekanntgemacht.
Nette
Bürgermeister
Einbeziehungssatzung "Wohnen am Kacheltor"
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Querfurt
Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung
„Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat am 06.06.2024 in öffentlicher Sitzung die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben i.d.F. vom März 2024 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Anlagen wurde gebilligt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung „Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben in Kraft.
Die Einbeziehungssatzung „Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben wird mit der Begründung einschließlich Anlagen im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 9 in 06268 Querfurt während der Dienststunden
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
unbefristet bereitgehalten. Ebenso werden die Satzungsunterlagen auf der Internetseite der Stadt Querfurt und dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt zur Möglichkeit der dauerhaften Einsichtnahme eingestellt. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Einbeziehungssatzung Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Querfurt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Diese Bekanntmachung wurde am 14.06.2024 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 38/2024 veröffentlicht.
Andreas Nette
Bürgermeister
Anlagen:
Bekanntmachung der Stadt Querfurt
Öffentliche Auslegung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung
„Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat am 14.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Wohnen am Kacheltor “ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom Oktober 2023 mit Begründung nebst Anlagen gebilligt und beschlossen diesen der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet die formale Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst die Flurstücke 237/93, 237/94, 237/95, 237/96, 237/97, 237/98, 237/99, 240/2, 240/3, 240/4, 240/5, 240/6, 240/7 und 240/8 der Flur 5 der Gemarkung Lodersleben. Das Plangebiet liegt südlich der Straße Kacheltor. Die Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollumfängliche Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit Anlagen (siehe unten) werden in der Zeit vom
22. Jan. bis einschließlich 23. Febr. 2024
in das Internet eingestellt und können hier eingesehen werden:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Entwurfsunterlagen während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 9 in 06268 Querfurt während folgender Zeiten zur Möglichkeit der Einsichtnahme für Jedermann öffentlich aus:
Montag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.00 -12.00 Uhr
Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail () und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf der Einbeziehungssatzung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Bekanntmachung wurde am 11.01.2024 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 06/2024 veröffentlicht.
gez. Andreas Nette
Bürgermeister
Anlagen: Beschluss
Textliche Festsetzungen (Teil B)
Begründung mit Anlagen
Anlage 1 – Lage in der Ortschaft
Anlage 2 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 3 – grünordnerischer Bestandsplan
Anlage 4 – Städtebaulicher Begleitplan
Bebauungsplan „Querfurt Nord“
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Querfurt Nord“ beschlossen (Beschluss Nr. RA/54/2021).
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB wird festgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 1 BauGB enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Querfurt Nord“ liegt am nördlichen Stadtrand der Kernstadt Querfurt und ist wie folgt umgrenzt:
im Norden durch die Ortsumgehungsstraße B 180;
im Osten durch die Straße Döcklitzer Tor;
im Süden durch die Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG und
im Westen durch die Eislebener Straße sowie durch die Thomas-Müntzer-Siedlung.
Planungsziel ist die Umsetzung der Projektskizze „Querfurt Nord“ (Beschluss RA/23/2021 vom 24.06.2021). Im Geltungsbereich sollen überwiegend gewerbliche Bauflächen und östlich der Thomas-Müntzer-Siedlung Wohnbauflächen festgesetzt werden.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 21.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 57/2021 öffentlich bekanntgemacht.
Nette
Bürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Querfurt
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ der Stadt Querfurt
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ der Stadt Querfurt in der Fassung vom März 2024, bestehend aus der Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht (zzgl. Anlage und Zeichnung) gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. RA/15/2024).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ der Stadt Querfurt liegt auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Norden des Gemeindegebietes der Stadt Querfurt auf Flächen der Gemarkung Gatterstädt, nordwestlich der Ortslage Gatterstädt. Er umfasst auf einer Fläche von 119,2 ha die Flurstücke 1/6, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/12, 1/14, 1/16, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 2, 3/1, 3/6, 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 3/12, 3/13, 5/1, 5/5, 5/6, 5/7, 5/8, 5/9, 5/10, 5/11, 5/12, 5/13, 5/16, 5/18, 5/20, 5/22, 5/23, 26/8, 26/9, 26/10 (teilw.), 123/30, 132, 134 der Flur 1,
die Flurstücke 1/1, 1/3, 1/4, 1/6, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10, 1/22 (teilw.), 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29 der Flur 2
und die Flurstücke 1, 2, 3, 4/1, 4/2, 4/3, 4/4, 6, 33/1, 34, 35, 36/1, 37/1, 37/2, 39 (teilw.), 41 (teilw.), 49, 50, der Flur 12 der Gemarkung Gatterstädt.
Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024
hier im Internet oder auf nachfolgenden Seiten veröffentlicht:
www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
zentrales Landesportal unter
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadtverwaltung Querfurt, Zimmer 6, Markt 9, 06268 Querfurt während der Dienstzeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den veröffentlichten Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
Standortalternativen
Nutzungskonflikt Landwirtschaft
Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Einzäunung
Boden
Bodenarten, Bodenfunktionen, Ertragsfähigkeit und Vorbelastungen im Plangebiet
vorsorgender Bodenschutz,
Bodenfunktionsbewertung mit u.a. Ertragsfähigkeit, Wasserhaushaltspotenzial, Archivfunktion
Konfliktpotenzial gegenüber Nutzungsartenänderungen
Bodenveränderung durch Überbauung und Versiegelung
Baubedingte Störungen des Bodenhaushalts
Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen
Auseinandersetzung mit dem Erfordernis von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Wasser
Vorbelastungen von Grundwasser und Oberflächenwasser, Niederschlagverbringung, Auswirkung auf Grundwasserneubildung Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss (nicht erheblich)
Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen
Klima/Luft
Klimatische Bedingungen im Plangebiet (Aussagen u.a. zu Kaltluftentstehungsgebieten, lufthygienischer Ausgleichfunktion, Emissionen (z.B. Stäube))
- Auswirkungen Mikroklima durch Überbauung und Versiegelung
Biotope und Flora
Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Herleitung und Beschreibung der für den Ausgleich der geplanten Eingriffe erforderlichen Kompensationsmaßnahmen inkl. Bewertung des Zielbiotops
Fauna und biologische Vielfalt
Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer initialen fachplanerischen Potentialabschätzung und Kartierungen vor Ort sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen (Halboffen- und Offenlandbrüter, Brutvögel des Waldes)
besonderer Artenschutz der Avifauna (Vögel), u.a. baubedingte und betriebsbedingte Auswirkungen auf bodenbrütende Avifauna (hier insbesondere die Feldlerche)
Vorbelastung durch landwirtschaftliche Nutzung
Nachweis Feldlerchen-Brutpaare
Veränderung der Biotopzusammensetzung
Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
Maßnahmen, die einer Zerschneidung entgegenwirken (Biotopverbund)
Wanderkorridore gegen Barrierewirkung des eingezäunten Solarparks, Durchlässigkeit der Zaunanlage für kleine Tiere
Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen
Wiederansiedlung nach der Nutzungsänderung
Landschaftsbild
Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
Flächenzerschneidung, Wirkung auf das Landschaftsbild
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder und Geräuschentwicklung der Transformatoren
keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Schall und Blendung
Kultur- und Sachgüter
Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
Erfordernis einer vorgelagerten Prospektion
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
keine Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
Sonstige Angaben
Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an oder erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung der Stadt Querfurt auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0,
E-Mail zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Stadt Querfurt, den 20. Juni 2024
gez. Andreas Nette
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Querfurt
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“
der Stadt Querfurt
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ in der Fassung von 17.03.2023 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 17.03.2023) samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr.: RA/18/2023).
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet erstreckt sich auf das Gebiet zweier Gemeinden, neben der Stadt Querfurt befindet sich das Vorhaben auch auf dem Gebiet der Lutherstadt Eisleben. Die Lutherstadt Eisleben hat am 08.02.2022 ebenfalls ein Beschluss für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die auf ihrem Gebiet liegende Teilfläche gefasst.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ befindet sich nordwestlich des Ortsteils Gatterstädt der Stadt Querfurt bis zu den westlich und nördlich angrenzenden Waldflächen und umfasst auf einer Fläche von 119,2 ha die Flurstücke 1/6, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/12, 1/14, 1/16, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 2, 3/1, 3/6, 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 3/12, 3/13, 5/1, 5/5, 5/6, 5/7, 5/8, 5/9, 5/10, 5/11, 5/12, 5/13, 5/16, 5/18, 5/20, 5/22, 5/23, 26/8, 26/9, 26/10 (teilw.), 116/5, 123/30, 132, 134 in der Flur 1, die Flurstücke 1/1, 1/3, 1/4, 1/6, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10, 1/22 (teilw.), 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29 in der Flur 2 und die Flurstücke 1, 2, 3, 4/1, 4/2, 4/3, 4/4, 6, 33/1, 34, 35, 36/1, 37/1, 37/2, 39 (teilw.), 41 (teilw.), 49, 50, in der Flur 12 der Gemarkung Gatterstädt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung
Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Querfurt
Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von extensiven Grünflächen
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ in der Fassung von 17.03.2023 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 17.03.2023) samt Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
03.07.2023 bis 04.08.2023
während der nachfolgenden Öffnungszeiten im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Zimmer 6, Markt 9, 06268 Querfurt öffentlich ausgelegt.
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan samt Begründung und Umweltbericht sind während der o.g. Frist im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://www.querfurt.de/seite/352627/bebauungspläne-(in-aufstellung).html
und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Dies kann unter anderem auch elektronisch an oder erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen steht neben der Stadtverwaltung der Stadt Querfurt auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung wurde am 15.06.2023 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 29/2023 veröffentlicht.
gez. Andreas Nette
Bürgermeister
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ beschlossen (Beschluss Nr. RA/55/2021).
Die Firma greentech invest 14 GmbH & Co.KG aus Hamburg beantragte mit Schreiben vom 21.10.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S. des § 12 Baugesetzbuch (BauGB).
Geplant ist die Errichtung eines Solarparks nordwestlich von Gatterstädt auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in einer Größe von ca. 136 ha. Mit Schreiben vom 21.06.2021 äußerte sich die regionale Planungsgemeinschaft Halle, sowie mit Schreiben vom 29.06.2021 äußerte sich der Landkreis Saalekreis, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, SG Städtebau/Raumordnung zu einer ersten Projektskizze des Vorhabens. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Stellungnahmen sind dem Antrag beigefügt.
Der Geltungsbereich ist aufgrund der landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit noch einmal angepasst worden und erstreckt sich nun auf schwer zu bewirtschaftenden Flächen östlich angrenzend. Der beantragte Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan und der Flurstücksliste der Vorhabenbeschreibung zu entnehmen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der gesamten Planungskosten zu schließen. Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Vorhabenträger den Vertrag abzuschließen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 21.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 57/2021 öffentlich bekanntgemacht.
Nette
Bürgermeister