Abschied nehmen - ein Friedhofswegweiser
Friedhöfe sind Orte des Abschieds und des Gedenkens, aber auch Orte der Ruhe und des Zusammentreffens. Für Angehörige ist es bei einem Trauerfall oft sehr schwer, sich kurzfristig für die richtige Grabstätte zu entscheiden, denn diese Entscheidung treffen sie für die kommenden Jahre.
Dieser Wegweiser soll helfen, sich vorab schon über die Bestattungsmöglichkeiten auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Querfurt zu informieren.
Ein Einzelgrab ist für ein Erdbegräbnis vorgesehen. Die Lage von Einzelreihengräbern wird durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Diese Grabstätten werden für die Dauer von 20 Jahren erworben und können nicht nachgelöst werden. Die Größe eines Einzelgrabes beträgt 2,00 x 1,00 m. In einem Einzelwahlgrab können zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden. Ein Doppelwahlgrab besteht aus zwei Stellen, ein Mehrfachwahlgrab kann bis zu acht Stellen haben. Die Lage von Wahlgräbern kann individuell mit der Friedhofsverwaltung vor Ort ausgewählt werden. Die Größe der Grabstätten kann von zwei bis maximal 40 m² variieren. Wahlgräber können nachgelöst werden und werden somit häufig als Familiengräber genutzt, da hier sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Ein Urnenreihengrab ist für eine Urnenbeisetzung vorgesehen. Die Lage der Urnenreihengräber wird ebenfalls von der Verwaltung festgelegt, die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre und kann nicht nachgelöst werden. Dagegen sind bei Urnenwahlgräbern vier Beisetzungen und eine Nachlöse möglich, die Lage kann individuell ausgewählt werden. Die Größe ist auf 0,80 x 1,00 m begrenzt, was jedoch immer noch viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zulässt.
Die Alternative zu einer selbst zu gestaltenden Grabstätte bilden die Urnengemeinschaftsanlagen. Wir haben anonyme Gemeinschaftsanlagen und Anlagen mit der Möglichkeit der Namensnennung eingerichtet.
Die Gestaltung und Pflege der Anlagen obliegt der Friedhofsverwaltung. Es besteht an allen Anlagen die Möglichkeit, Blumen abzulegen.
Neu ist die Anlage Baumbestattung auf dem Friedhof Querfurt. Hier werden die Beisetzungen kreisförmig um einen Baum vorgenommen.
Gestaltung der Grabstätten
Die Gestaltung und Pflege der Grabstätten obliegt den Grabnutzungsberechtigten. Für die gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich.
Auf Grabstätten dürfen Grabmale, Einfriedungen und Abdeckungen aufgestellt werden. Die Errichtung, Veränderung und Ergänzung von Anlagen ist zu beantragen. Dies übernimmt auch ihr beauftragter Steinmetz. Die Größe der Grabstätte ist einzuhalten. Für Grabstätten an der Friedhofsmauer gelten besondere Gestaltungsvorschriften.
Bei der gärtnerischen Herrichtung der Grabstätten ist auf die Würde des Ortes zu achten. Die Bepflanzung darf öffentliche Wege und Anlagen nicht beeinträchtigen. Die Bepflanzung mit kleinen Bäumen, Sträuchern und Hecken ist möglich. Nicht erlaubt sind großwüchsige Bäume, Rankgitter und das Aufstellen von Bänken. Ausnahmen können bei größeren Grabstätten zugelassen werden.
Nähere Hinweise, Größen, Abmessungen und Kosten sind in den Friedhofssatzungen geregelt:
- Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Querfurt
- 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Querfurt
- Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Querfurt
- 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Querfurt
Zur Klärung weiterer Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gern oder telefonisch (034771-60164) zur Verfügung.
Auch die ortsansässigen Bestattungsunternehmen helfen Ihnen gern weiter.
Der Stadtfriedhof in Querfurt ist ein historischer Friedhof. Informationen über den Friedhof erhalten Sie über den Flyer oder über die touristischen Seiten dieser Homepage.