Trinkwasser-Hausinstallation: nur Fachbetriebe beauftragen
Auch Eigentümer tragen für die Qualität des Trinkwassers Verantwortung / Wasserfilteranlagen sind überflüssig
Bei all den verschiedenen Mineralwassersorten im Supermarkt kann man schon mal den Überblick verlieren. Außerdem gibt es Heilwasser, Quellwasser, in Restaurants oftmals Tafelwasser – und eben Trinkwasser.
„Das Wasser, das bei unseren Kunden zu Hause aus dem Hahn fließt, kommt vorwiegend als Fernwasser aus dem Harz (Rappbodetalsperre) und der Elbaue zu uns und gilt als eines der am strengsten überwachten Lebensmittel“, betont Christine Gronwald. Sie ist bei der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Qualität des Trinkwassers – und trägt auch Sorge dafür, dass es regelmäßig kontrolliert wird.
„Bis zum Wasserzähler“, erklärt sie, „sind wir als Wasserversorger für die einwandfreie Trinkwasserqualität verantwortlich. Für die letzten Meter im Haus, also beginnend am Wasserzähler bis zum Wasserhahn in Küche und Bad, ist das der Eigentümer. Auch er ist gesetzlich zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung verpflichtet.“
Wichtig ist nach Aussage von Christine Gronwald, dass ausschließlich Fachfirmen die Hausinstallation herstellen beziehungsweise Änderungen daran vornehmen. In ihrem Installateurverzeichnis auf der Internetseite im Menüpunkt Kundenservice listet die MIDEWA alle entsprechend zertifizierten Betriebe auf. Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Produkte und Materialien, wie Armaturen, Rohre oder Warmwasseraufbereiter verwendet werden. Wasserfilter hingegen seien im Haushalt absolut entbehrlich, sagt die MIDEWA-Expertin für die Qualität des Trinkwassers.
„Unser Trinkwasser entspricht den hohen Qualitätsanforderungen der bundeseinheitlichen Trinkwasserverordnung. Eine zusätzliche Wasseraufbereitung im Haushalt mit Wasserfilteranlagen durch Tischwasserfilter oder Untertischgeräte ist grundsätzlich weder erforderlich noch sinnvoll. Aus hygienischer Sicht ist von solchen Wasserbehandlern im Haushalt abzuraten“, informiert Christine Gronwald. Bei unzureichender Wartung oder falscher Bedienung dieser Anlagen könne sich die Trinkwasserqualität sogar verschlechtern und bei Verkeimungen schlimmstenfalls zu gesundheitlichen Problemen führen.
Nach DIN 1988, Teil 2, sind allerdings mechanisch wirkende Partikel-Filter direkt hinter der Wasserzähleranlage vorgeschrieben. Diese sollen verhindern, dass im Trinkwasser gelegentlich mitgeführte kleine Feststoffpartikel zu Funktionsstörungen der Hausinstallation führen. „Hier ist zu beachten, dass diese Filtereinsätze vom Hauseigentümer regelmäßig zu reinigen beziehungsweise zu wechseln sind. Das ist in der DIN 1988, Teil 8, geregelt“, informiert Christine Gronwald.
Weitere Informationen zur Trinkwasserqualität und vielen anderen Themen: www.midewa.de