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Entscheidung des Stadtrates vom 03.07.2019

Keine leichte Entscheidung – aber die richtige für den Schuldenabbau

Realsteuerhebesätze auf Landesdurchschnitt angepasst

 

Gleich in seiner ersten Sitzung wurde der frisch gewählte Stadtrat mit einer schweren Entscheidung konfrontiert. Es galt, über die Anpassung der Realsteuern d.h. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen), Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) sowie die Gewerbesteuer zu entscheiden.

Hintergrund ist der Antrag der Stadtverwaltung Querfurt auf Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock des Landes, der Ende letzten Jahres beim Finanzministerium eingereicht und an dem ein ganzes Jahr gearbeitet wurde.

Bei Bedarfszuweisungen handelt es sich um zinslose nicht rückzahlbare Darlehen, die finanzschwache Kommunen vom Land erhalten können, welche es im sogenannten Ausgleichstock (eine Position im Landeshaushalt) zur Verfügung stellt.

Die Hürden für einen erfolgreichen Antrag sind hoch. Insbesondere muss dem eine erfolgreiche Konsolidierung des städtischen Haushaltes vorangehen. Diese konnte die Stadt Querfurt durch konsequente Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen, im letztlich seit über 10 Jahren wieder ausgeglichen Haushalt, vorweisen. Eine der wesentlichen Voraussetzungen.

Weiter sind bestimmte Mitarbeiterschlüssel für die Kernverwaltung und den Bauhof bezogen auf die Einwohnerzahl und ein nicht größerer Anteil als 3 % an Aufwendungen vom städtischen Haushalt für die sogenannten freiwilligen Aufgaben (Sportstätten, Vereinshäuser, Stadtbad, Bibliothek, Stadtinformation, Spielplätze usw.) zwingend einzuhalten. Auch hier wurde durch die Beteiligung der Sportvereine an den Betriebskosten der Sportstätten, die Anpassung der Mieten für die Kultur- und Vereinshäuser sowie der Eintrittspreise im Stadtbad Einiges unternommen, wenngleich die Entscheidungen hierfür nicht zu den populärsten gehören, waren sie doch notwendig und z.T. auch überfällig.

Die Stadt Querfurt hat in den Jahren zwischen 2009 bis 2012 ein strukturelles Defizit von fast 10 Mio. Euro angehäuft und zwischen 2013 bis 2018 nochmals etwa 10 Mio. Euro. Seit 2019 ist es durch den ausgeglichenen Haushalt stabil. Seit über 10 Jahre werden Zahlungsverpflichtungen, bedingt durch das strukturelle Defizit, allein aus dem sogenannten Kassenkredit, dem Dispo für Kommunen, bedient. Hierfür muss die Stadt Querfurt verständlicherweise Zinsen aufbringen. Gelder, die auch an anderer Stelle eingesetzt werden könnten.

Jahre

Einzahlungen
 (Einnahmen)

Auszahlungen
(Ausgaben)

Saldo

Bemerkungen

in €

2009

11.279.954,50

12.394.976,11

-1.115.021,61

geprüfte
kamerale
Rechnungs-
ergebnisse

2010

10.584.676,31

12.676.175,48

-2.091.499,17

2011

11.202.892,89

14.261.464,75

-3.058.571,86

2012

11.651.306,86

15.192.045,06

-3.540.738,20

Gesamtfehlbetrag*

-9.805.830,84

 

Der genehmigte Kassenkreditrahmen beläuft sich auf 9 Mio. Euro. In Anspruch genommen werden im Durchschnitt zwischen 8,5 bis 7,5 Mio Euro. Die Verwaltung ist daher gezwungen, eine strikte Liquiditätsplanung vorzunehmen, was die Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf insbesondere unvorhersehbare und nicht eingeplante Maßnahmen sehr stark einschränkt.

Weiterhin ist die Liquiditätsplanung erforderlich, um den Kassenkreditrahmen nicht zu überschreiten. Die Folge wäre ein Eingreifen der Kommunalaufsicht, welche dann emotionslos die Finanzgeschäfte auf ein für sie nachhaltiges Maß herunterbricht, was vor allem mit Schließungen und Kürzungen im freiwilligen Bereich einhergehen würde, der für uns aber einen wesentlichen Anteil der Lebensqualität unserer Stadt ausmacht. Die Stadt würde in die Zwangsverwaltung geraten!

Um diese Gefahr abzuwenden und die langfristige Handlungsfähigkeit der Stadt durch Abbau der hohen Fehlbeträge zu gewährlisten, stellte die Stadtverwaltung den besagten Antrag auf Bedarfszuweisungen.

Vor deren Gewährungen kann das Land bis zum Vorliegen aller Voraussetzungen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit und ggf. zur Überbrückung von Zahlungsengpässen der Kommune eine so genannte Liquiditätshilfe zahlen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein zinsloses Darlehen, dass allerdings, anders als Bedarfszuweisungen, nach zwei Jahren zurückgezahlt werden muss bzw. in eine solche umgewandelt werden kann. Hierfür erhielt die Stadt Querfurt mit Datum vom 13.06.2019 den entsprechenden Bescheid in Höhe von 800.000,00 €. Die Auszahlung dieser Mittel stand unter der aufschiebenden Bedingung, die Realsteuerhebesätze auf den Landesdurchschnitt anzupassen. Daher wurde der entsprechende Beschluss in die erste Sitzung des neuen Stadtrates eingebracht.

Dieser stellte sich wie folgt dar:

 

Höhe der Realsteuerhebesätze

Erhöhung
in v. H.
in Punkten
absolut

Erhöhung
in %

nach Gemeindegrößen-
klassen des Landes
kreisangehöriger Gemeinden
10.000 bis 19.999 Einwohner

Stadt Querfurt
2019

Grundsteuer A

363

361

2

0,55%

Grundsteuer B

416

400

16

4,00%

Gewerbesteuer

360

357

3

0,84%

   

Für den Einzelnen bedeuten die Anpassungen im Vergleich zum gezahlten Betrag des Vorjahres folgendes:

Grundsteuer A
in €

Hebesatz in v. H.

361

363

             20  

20,11

             40  

40,22

             75  

75,42

           100  

100,55

           120  

120,66

           250  

251,39

           300  

301,66

           350  

351,94

           400  

402,22

           500  

502,77

 

Grundsteuer B

 
 

                            Hebesatz in v. H.

 

400

416

 

                               20  

                          20,80  

 

                               40  

                          41,60  

 

                               75  

                          78,00  

 

                             100  

                        104,00  

 

                             120  

                        124,80  

 

                             250  

                        260,00  

 

                             300  

                        312,00  

 

                             350  

                        364,00  

 

                             400  

                        416,00  

 

                             500  

                        520,00  

 

 

D.h. wer beispielsweise bisher 120,00 € Grundsteuer B im Jahr gezahlt hat, wird zukünftig mit 124,80 € im Jahr veranlagt.

 

Gewerbesteuer in €

 
 

                            Hebesatz in v. H.

 

357

360

 

                             200  

                        201,68  

 

                             500  

                        504,20  

 

                          1.000  

                     1.008,40  

 

                          2.000  

                     2.016,81  

 

                          4.000  

                     4.033,61  

 

                          5.000  

                     5.042,02  

 

                          7.000  

                     7.058,82  

 

                        10.000  

                   10.084,03  

 

                        15.000  

                   15.126,05  

 

                        20.000  

                   20.168,07  

 

                        30.000  

                   30.252,10  

 

                        40.000  

                   40.336,13  

 

                        50.000  

                   50.420,17  

 

                        60.000  

                   60.504,20  

 

                        70.000  

                   70.588,24  

 

                        80.000  

                   80.672,27  

 

                        90.000  

                   90.756,30  

 

                      100.000  

                 100.840,34  

 

 

Die neuen Hebesätze gelten ab 01.01.2020 und bringen der Stadtkasse einen Mehrertrag von  66.887,00 € ein.

Nachdem der Stadtrat den Beschluss nach längerer Diskussion mit 15 Stimmen dafür, sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen gefasst hat, wurde er am Folgetag an das Finanzministerium übermittelt. Die aufschiebende Bedingung war damit gelöst und die Stadtkasse konnte am 09.07.2019 den Zahlungseingang von 800.000,00 € verbuchen.

Nachdem die Realsteuerhebesätze auf den Landesdurschnitt angepasst wurden, wird das Land die Bearbeitung des eigentlichen Bedarfszuweisungsantrages fortsetzen. Dieser sieht zunächst den Ausgleich des strukturellen Defizits der Jahre 2009 und 2010 vor. Dabei handelt es sich um rund 3,2 Mio. Euro, welche das Land zwischen 45 bis 90 % in Form der Bedarfszuweisung ausgleichen kann.

Bedingung ist das Vorliegen geprüfter Jahresabschlüsse für das jeweilige Jahr sowie von zwei Folgejahren. Diese sind dem Finanzministerium nunmehr übergeben worden, so dass alle Voraussetzung für weitere Finanzhilfen vom Land und die Verrechnung der Liquiditätshilfe vorliegen.

Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2012 vorhanden. Der Jahresabschluss 2013 befindet sich derzeit in der Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises. Sobald dieser bestätigt und vom Stadtrat beschlossen ist, wird ein weiterer Bedarfszuweisungsantrag beim Finanzministerium,  zum Ausgleich des strukturellen Fehlbetrages des Jahres 2011 in Höhe von rund 3 Mio. Euro, eingereicht. Für 2012 wird dies dann in 2020 in gleicher Weise fortgesetzt, sobald der 2014er Jahresabschluss geprüft und beschlossen wurde.

Wenngleich die Anpassung der Realsteuerhebesätze einen zusätzlichen Aufwand für die Bürger darstellt, ist sie dennoch moderat und eine zwingende Notwendigkeit, um die über die Jahre angehäuften Fehlbeträge abzubauen.

Die Alternative sähe das Einstellen eines Großteils der Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur,  für mindestens fünf Jahre vor, was den Sanierungsstau darauf weiter vergrößern würde bei der stetigen Gefahr, aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, den Kassenkreditrahmen zu überschreiten, in die Zwangsverwaltung zu geraten und damit unsere freiwilligen Aufgaben zu gefährden. Auf geänderte Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land zu hoffen, wäre der falsche Weg, weil sie sich einerseits nicht andeuten und andererseits, soweit schon beschlossen, nicht einmal annähernd den benötigten Finanzhilfebedarf der Stadt Querfurt abfedern können. Der Weg über den Ausgleichsstock des Landes in Form von Bedarfszuweisungen ist daher der einzig gangbare.

Daher war die Entscheidung des Stadtrates, wenn auch nicht leicht und auch durchaus kontrovers diskutiert, die richtige für die Zukunft unserer Stadt und ihrer Ortsteile.

 

Andreas Nette

Bürgermeister

 

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