Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Stadt erhält Landeshilfe zur Bewältigung der Schäden aus den Unwettern des Jahres 2017
Im Mai 2017 gingen über dem Querfurter Stadtgebiet Regenfälle mit über 30l/m² in der Stunde nieder. Diese führten insbesondere in der Ortslage von Zingst zu erheblichen Schäden an öffentlichem und privatem Eigentum.
Die Stadtverwaltung Querfurt war bereits unmittelbar nach Eintreten der Unwetterereignisse im Jahr 2017 bemüht, finanzielle Unterstützungen vom Land für die Behebung der an der städtischen Infrastruktur und Technik entstandenen Schäden zu erhalten. Dieser Prozess gestaltete sich als sehr schwierig.
Die Finanzierung der Schäden aus dem städtischen Haushalt, allein 600.000,00 € lt. Kostenschätzung zum damaligen Zeitpunkt für den Ronneburger Weg, war und ist der Stadt aus eigenen Mitteln in Anbetracht der zu erfüllenden pflichtigen Aufgaben sowie sonstiger Prioritäten nicht möglich.
Daher wurde sich dafür entschieden, einen Antrag auf Bedarfszuweisungen aufgrund von besonderen Härten über den Ausgleichsstock des Landes Ende 2017 zu stellen, um finanzielle Mittel zur Behebung der Schäden zu erhalten. Voraussetzung hierfür war zunächst, dass das Land die Unwetterereignisse zu dem besagten Termin auch als besondere Härte ansieht. Diese notwendige Feststellung hat zunächst Zeit durch das Land in Anspruch genommen. Ebenso verhielt es sich mit der Bearbeitung des Antrages. Hierzu hat die Stadt mehrfach im Finanzministerium nachgefragt und noch in einem Gespräch im November 2018 machte man uns wenig Hoffnung auf eine finanzielle Unterstützung. Allerdings brachten schließlich weitere Gespräche Anfang 2019 die Möglichkeit, den besagten Antrag an verschiedenen Stellen zu überarbeiten und tiefergehend zu begründen, welcher in der neuen Form im Juni diesen Jahres beim Finanzministerium eingereicht wurde.
Die Stadt Querfurt erhielt mit Schreiben vom 11. September den entsprechenden Bewilligungsbescheid für Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock nach § 17 FAG.
Es wurden beim Land Unterstützung i.H.v. 1.098.000,00 € für die entstandenen Schäden an den Brücken in Spielberg, Grockstädt und Pretitz, dem Ronneburger Weg sowie für die entstandenen Auslagen die damit im Zusammenhang stehenden Feuerwehreinsätze beantragt.
Der Bewilligungsbescheid sieht ein nicht rückzahlbares Darlehen i.H.v. 438.869,00 € (Bedarfszuweisung) und ein zinsloses rückzahlbares Darlehen (Liquiditätshilfe) i.H.v. 536.400,00 € vor, das ab September 2021 jährlich mit 100.000,00 € durch die Stadt zu tilgen ist.
Mit diesen Mitteln sind die Ersatzneubauten der Brücken in Spielberg und Grockstädt sowie Reparaturarbeiten an der Brücke in Pretitz vorgesehen. Weiterhin ist neben Ersatzanschaffungen die Feuerwehren betreffend, die Instandsetzung des Ronneburger Weges geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen soll im Jahr 2020 bzw. 2021 erfolgen.
Grundsätzlich ist vor Baubeginn durch die beauftragten Planer ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, welches Grundlage für die sich daran anschließende Ausschreibung ist. Das Verfahren hat insbesondere, weil die Mittel gegenüber der Bewilligungsbehörde abgerechnet werden müssen, transparent zu erfolgen.
Dieses Beispiel zeigt, dass es gut ist auch einmal hartnäckig zu bleiben und nicht gleich den Kopf in den Sand zu stecken, selbst wenn die Signale schlecht stehen. Hier hat sich der Einsatz im wahrsten Sinn des Wortes ausgezahlt, auch wenn es viel Zeit in Anspruch genommen hat ehe man zum positiven Ergebnis gekommen ist.