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Schrittweise Öffnung der Kreisverwaltung

Ab dem 02.06.2020 wird die Kreisverwaltung in einer ersten Stufe zunächst eingeschränkt geöffnet. Diese Entscheidung hatte Landrat Hartmut Handschak am heutigen Tage getroffen:

 

„Da nun mit der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung durch das Land weitere Lockerungen beschlossen worden sind, wird auch die Kreisverwaltung wieder schrittweise den Regelbetrieb aufnehmen und für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.“

 

Dies bedeutet, dass Bürger/innen für ihre Anliegen bei den jeweiligen Ämtern wieder Termine nach telefonischer Voranmeldung vereinbaren können. Die Besucher müssen jedoch eine Mund-Nasen-Bedeckung in den Verwaltungsgebäuden tragen und bei ihrem Besuch ihre Kontaktdaten beim jeweiligen Mitarbeiter hinterlegen. Die Besucher müssen die vorgegebenen Ein- und Ausgänge, die ausgeschildert sind, beachten, damit kein Gegenverkehr besteht. Die Abstandsregelungen, die Husten- und Niesetiquette sowie die Hygieneregeln sind zu beachten.

 

Für das Straßenverkehrsamt gelten die folgenden Sonderöffnungszeiten ohne Terminvergabe:

 

Aktuell:

Mo – Fr: 09:30 bis 12:00 Uhr

Di: 13:00 bis 16:00 Uhr

Do: 13:00 bis 15:00 Uhr

 

Autohäuser und Zulassungsdienste können Mo – Fr in der Zeit von 08:00 – 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

 

Ab 08.06.2020

Mo – Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr

Di: 13:00 bis 18:00 Uhr

Do: 13:00 bis 15:00 Uhr

 

 

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