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Umstellung erfolgt automatisch

Das neue Corona-Konjunkturpaket tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Auf diese Weise will die Bundesregierung den Konsum ankurbeln und die Wirtschaft stärken.

 

Ein Bestandteil des Maßnahmenpakets: Die Mehrwertsteuer sinkt. Auch beim Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, das mit sieben Prozent besteuert wird. “Seit wir von der Idee wissen, arbeiten wir an der Umsetzung, sodass unsere Kunden von der reduzierten Mehrwertsteuer von Anfang an profitieren können”, sagt Anja Marschall, die Kaufmännische Leiterin der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH.

 

Was muss der Kunde unternehmen?

Die kaufmännische Abteilung stellte das System zur Verbrauchsabrechnung um und hinterlegte dort für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 den reduzierten Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent. “Unsere Kunden”, erklärt Anja Marschall, “müssen nichts unternehmen oder etwas beantragen, damit die Absenkung berücksichtigt wird. Das gilt sowohl für die Verbrauchsabrechnung als auch die Abschlagszahlungen. Wir passen alles automatisch an.”

 

Wie kann der Kunde das nachvollziehen?

Anja Marschall: “In der nächsten Verbrauchsabrechnung, die etwas anders aussehen wird, stellen wir transparent dar, in welchem Zeitraum welche Beträge mit welchem Steuersatz ermittelt wurden.” Die MIDEWA nutzt nicht das Kalenderjahr als Abrechnungsbasis, sondern arbeitet nach dem rollierenden System. Unabhängig davon, wann der Kunde seine Jahresabrechnung erhält, profitiert er für die sechs Monate mit dem fünfprozentigen Steuersatz.

 

Wie geht man am besten mit den Abschlagszahlungen um?

“Wir empfehlen, die Höhe des zu zahlenden Abschlages nicht anzupassen”, betont Anja Marschall. Die Abschläge würden zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung in gezahlter Höhe korrekt verrechnet - unter Berücksichtigung des geminderten Steuersatzes für den entsprechenden Zeitraum.

 

Die Zählerableser der MIDEWA werden jetzt nicht verstärkt zu den Kunden fahren, um die Verbrauchsdaten zu notieren. Unabhängig davon, können die Verbraucher ihren Zählerstand Ende Juni und Ende des Jahres notieren. Wer Fragen hat, kann sich an seinen Ansprechpartner im Kundencenter wenden.

 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat die Einsparungen für einen Beispiel-Haushalt mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 120 Kubikmetern mit circa zwei Euro pro Monat beziffert. Im Versorgungsgebiet der MIDEWA liegt der durchschnittliche Wasserverbrauch deutlich unter dem bundesdeutschen Jahresmittel.

 

 

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