Aufstallungspflicht tritt wieder in Kraft
Aktualisierung: 22.04.2021
Nachdem am 23.03.2021 bei einem, in einem Stall im Landkreis Saalekreis, gehaltenen Vogel der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde, wurde die erneute Aufstallungspflicht angeordnet.
Die Allgemeinverfügung trat mit Wirkung zum 25.03.2021 für den gesamten Landkreis in Kraft.
Durch eine weitere Allgemeinverfügung vom 21.4.2021 stufte der Landkreis den Sperrbezirk zu einem Beobachtungsgebiet ab. Die Aufstallungspflicht bleibt aber weiterhin bestehen.
Informationen zum Schutz des Geflügels erhalten die Eigentümer in einem Merkblatt.