Straßenumbenennung in den Ortschaften Weißenschirmbach und Grockstädt zum 1. Juli 2021
Nach dem Beschluss durch die Ortschaftsräte und den Stadtrat wurden die Umbenennungen der nachfolgenden Straßen im Amtsblatt 05/2021 vom 17.02.2021 bekannt gemacht. Die verfügten Änderungen treten zum 1. Juli 2021 in Kraft.
Ortschaft/Ortsteil | alter Straßennamen | neuer Straßennamen |
Weißenschirmbach | Neue Straße | Neue Straße Weißenschirmbach |
Weißenschirmbach | Dorfstraße | Dorfstraße Weißenschirmbach |
Weißenschirmbach | Schulstraße | Schulstraße Weißenschirmbach |
Weißenschirmbach | Am Weinberg | Am Weinberg Weißenschirmbach |
Grockstädt/ Grockstädt | Ringstraße | Dorfring |
Grockstädt/ Grockstädt | Straße des Fortschritts | Straße der Freundschaft |
Grockstädt/ Spielberg | Friedhofstraße | Am Feldgraben |
Grockstädt/ Spielberg | Siedlung | Am Feldgraben |
Grockstädt/ Kleineichstädt | Teichstraße | Am Teich |
Grockstädt/ Kleineichstädt | Straße des Friedens | Schloss-Straße |
Einen großen Anteil zur Umstellung der Adressen übernimmt die Stadt von Amts wegen. Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, städtische Dienststellen, Finanzamt, Grundbuchamt, Post, MZ Kurierdienst, AZV, EGS, Midewa, Straßenverkehrsamt, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, GEZ, Kraftfahrtbundesamt, Waffenbehörde des Landkreises und Kirche werden durch die Stadt informiert.
Selbstverständlich sind diese Datenübermittlungen für die Grundstückseigentümer und Einwohner kostenfrei.
Durch den Bauhof werden neue Straßennamenschilder angebracht, zusammen mit dem „alten“ Straßennamenschild, das für eine Übergangszeit von einem Jahr zusätzlich, aber rot durchgestrichen, sichtbar bleibt.
Was müssen die betroffenen Anwohner tun?
Die Anwohner der betroffenen Straßen müssen im Einwohnermeldeamt ihre Adresse im Personalausweis ändern lassen. Auch dies erfolgt selbstverständlich gebührenfrei. Am 07. und am 14. Juli werden extra für die Adressummeldungen Zeitfenster im Einwohnermeldeamt freigegeben. Jeweils von 9-12 Uhr und von 13-15 Uhr stehen die Mitarbeiterinnen den Einwohnern der betreffenden Straßen zur Ummeldung zur Verfügung.
Ebenfalls erforderlich ist die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Saalekreis. Auch dies erfolgt grundsätzlich gebührenfrei.
Sowohl zur Erledigung im Einwohnermeldeamt als auch beim Straßenverkehrsamt ist eine Bevollmächtigung möglich.
Durch die betroffenen Einwohner sollten alle Stellen informiert werden, bei denen ihre Adresse registriert ist, so z.B. Banken, Versicherungen, Krankenkassen.