Neue Verordnung des Landkreises - Aufhebung der Ausnahmen für die Testpflicht
Zweite Verordnung zur Änderung der 13. Rechtsverordnung des Landkreises Saalekreis zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Saalekreis
Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen hat der Pandemiestab des Landkreises Saalekreis heute eine Änderung der aktuellen 13. Rechtsverordnung beschlossen, die am 08.11.2021 in Kraft tritt. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der 13. Rechtsverordnung des Landkreises Saalekreis zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Saalekreiswird die Aufhebung der Ausnahmen für die Testpflicht nach § 16 Abs. 4 der 14. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts aufgehoben.
Die Testpflicht gilt nur für ungeimpfte Personen und für folgende Bereiche:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1,
- Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkte und Angebote der Mehrgenerationenhäuser nach § 5 Abs. 6,
- Kultureinrichtungen nach § 6 Abs. 3,
- Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten, Indoor-Spielplätze, Saunen und Dampfbäder nach § 7 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 und 6,
- Stadt- und Naturführungen nach § 8 Abs. 3,
- geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke Sachsen-Anhalt nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4,
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 4 und 5
Es gilt die 3G-Regel! Das heißt: Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.
Wichtig!
Eine Selbsttestung vor Ort und unter Beobachtung für ungeimpfte Personen ist laut § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverordnung rechtens.
Des Weiteren wurden folgende Maßnahmen beschlossen.
Kitas / Alten- und Pflegeheime
Findet ein Infektionsgeschehen in einer Kita oder einem Pflege- oder Altenheim im Landkreis Saalekreis statt, wird für die jeweilige Einrichtung eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verfügt zum Beispiel, dass das Gesundheitsamt in der jeweiligen Einrichtung eine Testpflicht für alle anordnet.
Der Pandemiestab möchte somit erreichen, dass zielgerichtet und effizient weitere Infizierte ausfindig gemacht werden, sodass Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können.
Geänderter Rahmenhygieneplan auf Landesebene an Schulen
Der Pandemiestab des Landkreises Saalekreis begrüßt die neue Verfahrensweise zu Isolierungs- und Quarantäneregeln nach Infektionsfällen an Schulen mit folgenden Maßnahmen:
- Ab der 46. Kalenderwoche werden die regelmäßigen Testungen bis zunächst Ende Dezember 2021 auf 3x pro Woche ausgeweitet.
- Eine mittels Antigentest positiv getestete Person wird – wie bisher auch - sofort mit dem Hinweis, sich mittels PCR testen zu lassen und Kontakte zu meiden, nach Hause geschickt. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte oder Genesene. Für die Eltern gibt die Schule ein Schreiben mit dem Hinweis auf das positive Testergebnis mit und der Aufforderung, dass Angehörige des gleichen Haushalts keine Kindergemeinschaftseinrichtung besuchen sollten. Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene, sofern sie symptomfrei sind.
- Angehörige des gleichen Haushalts der positiv getesteten Person, die sich in der Schule befinden, werden ebenfalls sofort nach Hause geschickt. Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene, sofern sie symptomfrei sind.
- Im Rahmenplan-HIA-Schule wird klargestellt, dass symptomatische Schülerinnen und Schüler sowie Personal (Husten, Schnupfen, Fieber und/oder Halsschmerzen) nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Soweit anwesend werden diese mit dem Hinweis, sich mittels PCR testen zu lassen, nach Hause geschickt. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte oder Genesene.
- Alle in der Klasse/Gruppe tragen ab der Feststellung eines Infektionsverdachts auch im Unterricht Masken und werden an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen getestet (auch vollständig Geimpfte und Genesene).
Wenn mittels negativen PCR-Test der betroffenen Person nachgewiesen wurde, dass der Antigentest falsch-positiv angezeigt hatte, können die erweiterten Maßnahmen beendet werden.
Die erweiterten Maßnahmen gelten für mindestens 7 Tage nach Auftreten des letzten Falls in der Klasse/Gruppe, sofern das Gesundheitsamt keine anderen Anordnungen trifft. Die Freitestung von Kontaktpersonen soll generell erst ab Tag 7 stattfinden und kann sowohl mittels PCR-Test als auch zertifizierten Antigentest erfolgen.
Soweit durch einen Infektionsausbruch an Schulen über die bestehenden rechtlichen Regelungen hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, werden diese durch das hiesige Gesundheitsamt getroffen.
Die Quarantäneverordnung des Landkreises Saalekreis bleibt bestehen
Positiv getestete Personen (Schnelltest oder PCR-Test) müssen sich umgehend und selbstständig in Quarantäne begeben.
Personen, die mit positiv Getesteten im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls ab positiver PCR-Testung umgehend und selbständig in Quarantäne begeben
Ausgenommen von der Quarantäneverordnung sind symptomlose Geimpfte und Genesene.
Wichtig!
Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass telefonische Anfragen zu Corona an der Hotline nur zu den Geschäftszeiten möglich sind.
Corona-Hotline Saalekreis
Telefon: 03461 40-2727
Mo - Do: 9:00 - 15:00 Uhr
Fr: 9:00 – 13:00 Uhr
Weitere Schritte zur Eindämmung des Corona-Virus im Landkreis Saalekreis sieht der Pandemiestab aktuell nicht vor. Der Landkreis wird auf die neuen Landes- oder Bundesregelungen bzw. neue Landes- oder Bundesvorgaben reagieren.