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Stadtrat stellt die Weichen

In seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres wurden durch die Beschlüsse des Stadtrates viele nachhaltige Entscheidungen für unsere Stadt und die Ortsteile getroffen. Auf die wichtigsten sei hier nachfolgend eingegangen. Die vollständige Tagesordnung der jeweiligen Sitzungen nebst den Beschlussvorlagen des öffentlichen Teils finden Sie auf dieser Homepage.

 

Wirtschaftsplan des Stadt Querfurt Abwasserbetriebes und Jahresabschluss 2020:
Die ersten Beschlüsse betrafen den Stadt Querfurt Abwasserbetrieb. Es galt zunächst, über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 abzustimmen. Dieser sieht Aufwendungen und Erträge von 3.054.477 € vor. Zu den wichtigsten Investitionen zählen die Fortsetzung der Erschließung von Gatterstädt, insbesondere der Osterhäuser Straße, die Beteiligung an den Bauarbeiten auf dem Freimarkt und die weitere Erschließung im Bereich Querfurt Nord.
Auch über den Jahresabschluss 2020 wurde beraten. Sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Rechnungsprüfungsamt bescheinigten eine ordentliche Geschäftsführung ohne Beanstandungen. Das Jahresergebnis wurde mit 438.000 € festgestellt. Dabei handelt es sich um periodenfremde Erträge aus Zinszahlungen aus dem gewonnenen Prozess im Zusammenhang mit der defekten Druckleitung nach Karsdorf. Diese sind gebührenunwirksam. Als Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses wurde empfohlen, den Betrag als Gewinnentnahme an die Stadt Querfurt zu überweisen, um deren Defizit zu senken.
Der Stadtrat stimmte sowohl dem Wirtschaftsplan 2022 als auch dem Jahresabschluss 2020 zu.


Haushaltsplan 2022 der Stadt Querfurt:
Zu den wichtigsten Entscheidungen der Sitzung zählte die Beschlussfassung des diesjährigen Haushaltes. Im Juni 2021 wurde mit der Planung begonnen. Bereits im Juli konnte die Investitionsplanung den Ortsbürgermeistern vorgestellt werden und bis Ende August erfolgte die Anhörung der Ortschaftsräte nach den gesetzlichen Vorgaben. Am 26.08.2021 wurden die bauseitigen Investitionen im Bauausschuss vorgestellt und der Gesamtplan wurde am 11.11.2021 dem Finanzausschuss vorgelegt.
Die Planung war geprägt von Unsicherheit durch die Auswirkungen der Pandemie, insbesondere hinsichtlich des Steueraufkommens (Gewerbesteuer) sowie der zukünftigen Finanzausstattung durch das Land im Nachgang der Landtagswahl. Im 1. Entwurf des Planes wurden die Erträge aus der Maisteuerschätzung zu Grunde gelegt. Der 2. Entwurf berücksichtigte die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen und der 3. Entwurf, der in den Stadtrat eingebracht wurde, basiert auf der Novembersteuerschätzung.
Der Haushaltsausgleich wird auch das vierte Jahr in Folge erzielt. Der Haushalt umfasst ein Volumen von 16.667.150 €. Investitionen sind mit einem Gesamtumfang von 9.246.850 € vorgesehen. Diese werden mit 6.571.650 € gegenfinanziert, so dass eine Neukreditaufnahme von 2.675.200 geplant ist. Die Investitionen sind vorrangig in den  Bereich Straßen, Schulen und Feuerwehren vorgesehen.
Der Haushalt 2022 spiegelt die verbesserte finanzielle Situation der Stadt Querfurt trotz Pandemie wider. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Konsolidierungsbemühungen Wirkungen zeigen. Tarifanpassungen und Preissteigerungen (Energie) wurden berücksichtigt. Die Haushaltsansätze für die Unterhaltung der Straßen, der Stadtgrünpflege sowie der Kinderbetreuung konnten erhöht werden, um auskömmlicher agieren zu können. Projekte, die aufgrund fehlender Mittel bislang nicht umgesetzt werden konnten, wie der Flächennutzungsplan für die Stadt, sind nun darstellbar. Die Möglichkeit von Neueinstellungen für die Personalentwicklung und somit die bessere und zügigere Abarbeitung der Aufgaben sowie  die Sicherstellung der Vertretungsorganisation (Verwaltungsvollzugsbeamter, Personenstandswesen/Allgemeines Ordnungsrecht, Strukturentwicklung, Meister im Garten-Landschaftsbau im Bauhof) ist gegeben.
Auch in der mittelfristigen Planung konnte, ausgehend vom heutigen Kenntnisstand, der Haushaltsaugleich dargestellt werden. Die Zielstellung ist es, für das Jahr 2023 einen genehmigungsfreien Haushalt vorzulegen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, also einerseits ausgeglichen ist und andererseits der Rahmen für die Aufnahme von Kassenkrediten um nicht mehr als 5 % der Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit übersteigt. Für die Stadt Querfurt wären das etwa 2,8 Mio. €. Im Jahr 2022 wurde dieser auf 4,5 Mio. € festgesetzt. Noch 2018 lag er bei 9 Mio €. Allein das zeigt, dass unsere Konsolidierung erfolgreich war, auch wenn damit unliebsame Entscheidungen verbunden waren und verbunden sind, wie die Anhebung der Hundesteuer, die noch Thema der Sitzung werden sollte, weil wir unser Ziel noch nicht ganz erreicht haben, aber kurz davor stehen.

Der Haushaltsplan wurde mehrheitlich mit drei Enthaltungen beschlossen.


Beschluss über die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Querfurt:
Ursprünglich war durch die Verwaltung lediglich die Anpassung der Satzung an die aktuellen Gesetzmäßigkeiten geplant und keine Erhöhung der Steuersätze vorgesehen. Mit der Ausreichung einer weiteren Bedarfszuweisung zur Senkung des Kassenkredites in Höhe von 1,2 Mio. € (Übergabe des Bescheides erfolgte am 10.11.2021) wurde jedoch seitens des Finanzministeriums die Bedingung geknüpft, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Anhebung der Hundesteuersätze auf den Landesdurchschnitt von Kommunen in der Konsolidierung vorzunehmen.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.11.2021 wurde die Anhebung der Steuersätze vorberaten. Im Ergebnis der geführten Diskussion befürworteten die Ausschussmitglieder die Anhebung der bisherigen Steuersätze von jeweils 50 € auf 70 € für den ersten Hund und von 75 € auf 95 € für den zweiten und jeden weiteren Hund und empfahlen, eine weitere Differenzierung der Steuersätze vorzunehmen. Für den ersten gefährlichen Hund sollen nun 250 € und für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund 350 € erhoben werden.
Die Neufassung der Hundesteuersatzung wurde mit 19 Stimmen dafür, drei dagegen und einer Enthaltung beschlossen.


Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan Stadt Querfurt:
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Derzeit verfügt die Stadt nicht über einen gültigen Flächennutzungsplan. Dieser Plan ist jedoch die Grundvoraussetzung für die weiteren Planungen im gesamten Stadtgebiet und somit ein entscheidendes Instrument für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt und ihrer Ortsteile.

Mit den Planungsleistungen soll ein geeignetes Büro beauftragt werden. Hierfür sind im Haushalt 150.000 € verteilt auf mehrere Jahresscheiben eingestellt. Zusätzlich ist es vorgesehen, Fördermittel bei der Investitionsbank aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Regio“ zu beantragen.
Gemäß § 5 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Zu den vielfältigen aktuellen Entwicklungen in der Stadt Querfurt gehören zum Beispiel die Entwicklung verschiedener Wohngebiete, die großflächige Gewerbegebietsentwicklung in Querfurt Nord, eine Entwicklungsstrategie für das Gewerbegebiet im Ortsteil Ziegelroda oder die Entstehung von großflächigen PV-Anlagen. Maßgeblich für die Stadtentwicklung sind zudem geänderte fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen und Bewertungen verschiedener Umweltbelange wie, zum Beispiel Hochwasser-, Boden-, Natur- und Artenschutz bis hin zu Klimaschutz und Klimaanpassung.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Stadtgebiet in seiner Größe von 155,61 km². Das Stadtgebiet beinhaltet die Kernstadt Querfurt und seine Ortschaften Gatterstädt, Grockstädt, Leimbach, Lodersleben, Schmon, Vitzenburg, Weißenschirmbach und Ziegelroda.
Dem Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig zugestimmt.

 

Aufstellungsbeschluss B-Plan Querfurt-Nord:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Querfurt Nord“ liegt am nördlichen Stadtrand der Kernstadt Querfurt. Planungsziel ist die Umsetzung der Projektskizze „Querfurt Nord“, d.h. die gewerbliche Erschließung von rund 65 ha, finanziert aus Mitteln des Strukturwandels zu ermöglichen, um nachhaltig Arbeitsplätze und Einnahmen für die Stadt zu generieren.
Dem Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig zugestimmt.

 

Aufstellungsbeschluss Vorhaben- und Erschließungsplan Solarpark Querfurt-Gatterstädt:

Diesem Beschluss gingen mehre Beratungen in den Ausschüssen sowie eine Vorstellung des Projektes in der letzten Stadtratssitzung voraus und sorgte für eine sehr ausführliche Diskussion.
Die Firma greentech invest 14 GmbH & Co.KG aus Hamburg beantragte mit Schreiben vom
21.10.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch. Geplant ist die Errichtung eines Solarparks nordwestlich von Gatterstädt auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in einer Größe von ca. 136 ha.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf schwer zu bewirtschaftenden Flächen östlich von Gatterstädt mit Ackerwertzahlen von deutlich unter 60.
Die Beratungsergebnisse der einzelnen Gremien wurden zusammengefasst. Mit dieser Beschlussvorlage wurde nicht der Bau des Solarparks, sondern zunächst nur der Aufstellungsbeschluss für die Einleitung des baurechtlichen Verfahrens herbeigeführt. Damit erhält der Stadtrat im Rahmen der Abwägung die Gelegenheit, genau zu prüfen, ob und wie dieses Projekt im vorgeschlagenen Bereich umgesetzt werden kann. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern wurde bereits gesprochen. Diese tragen das Projekt mit. Nach Umsetzung können für die Stadt Erträge von jährlich 200.000,00 € generiert werden.
Herr B. Brix (LINKE) sprach sich gegen die Versiegelung von landwirtschaftlichen Nutzflächen aus und lehnte die Beschlussfassung ab.
Es wurde seitens des Investors klargestellt, dass die Versiegelung sich lediglich auf die Fundamente der Solaranlagen beschränkt und eine großflächige Versieglung damit nicht einhergeht. Vielmehr hätte der Boden Zeit sich zu regenerieren, während er nicht bewirtschaftet wird.
Herr Mücke-Freihofer (CDU) fragte nach, ob es Informationen hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen dieser PV-Anlagen aus dem Ministerium für Landesentwicklung gibt. Der Bürgermeister verneinte dies und teilte mit, dass das Unternehmen bereits im Vorfeld Alternativflächen geprüft hat.
Herr Maak (Investor Fa. greentech) erläuterte, dass entsprechende Gutachten erst erfolgen können, wenn der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat getroffen wurde, weil damit auch Kosten einhergehen.
Herr Walter (SPD) teilte mit, dass er anfänglich ablehnend dem Projekt gegenüberstand und sich nun doch für dieses Projekt aussprechen möchte, da keine Bodenversiegelung stattfindet. Er hält diese alternative Energieerzeugung für noch umweltfreundlicher als z. B. die Anpflanzung von Mais, wo dem Boden aufgrund der Monokultur noch erhebliche Düngemittel zugesetzt werden.
Herr Mücke-Freihofer (CDU) äußerte erhebliche Bedenken, da noch rechtliche Gegebenheiten geregelt werden müssen.
Herr Dr. Roßner (CDU) fragte nach, warum dieser Beschluss bereits zu diesem Zeitpunkt herbeigeführt werden soll, obwohl die untere Planungsbehörde noch keine Stellungnahme dazu abgegeben hat. Er sprach sich auch gegen die Versiegelung des wertvollen landwirtschaftlich nutzbaren Bodens aus.
Herr Maack (Investor Fa. greentech) teilte diesbezüglich mit, dass 30 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland dafür genutzt wird, Mais anzubauen, um diesen mit Hilfe von Biogasanlagen in Energie umzuwandeln. Er machte nochmals deutlich, dass keine Versiegelung der Flächen (Pfahlbau) erfolgt. Geplant ist mit diesem Projekt, eine Nutzung als PV für 30 Jahre vorzunehmen. Eine Umkehr zur landwirtschaftlichen Nutzung ist möglich. Weiterhin haben sowohl obere als auch untere Planungsbehörden bereits Stellungnahmen im Rahmen einer ersten Anhörung abgegeben.
Herr Arndt (LINKE) äußerte Bedenken dahingehend, dass weitere solche Projekte folgen könnten. Der Bürgermeister teilte mit, dass es in diesem Falle immer zu einer Einzelfallentscheidung und Beschlussfassung im Stadtrat kommen muss.
Abschließend wies Herr Maack auf die bei Durchführung des Projekts entstehenden Investitionskosten hin, die einen hohen Mehrwert für die Region bringen können.
Der Aufstellungsbeschluss wurde mit 13 Stimmen dafür, sieben Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Auch wenn es zu einzelnen Beschlüssen Diskussionen und unterschiedliche Meinungen gab, wurde die Debatte stets sachlich und respektvoll geführt. Eine Qualität, die den Querfurter Stadtrat auszeichnet. Demokratie lebt von der Diskussion, der Fähigkeit zu Kompromissen und von Mehrheiten. Diese konnten in der letzten Ratssitzung des Jahres 2021 gefunden und somit die Weichen für die weitere Entwicklung der Stadt und ihrer Ortsteile gestellt werden.


Die Protokolle der Sitzungen finden Sie nach deren Genehmigung durch den Stadtrat auf dieser Homepage.

 

Andreas Nette
Bürgermeister

 

 

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