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1. Stadtratssitzung im Jahr 2022

Am 29.03.2022 kam der Stadtrat zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr im Saal des Goldenen Sterns zusammen. Von 29 Mitgliedern des Gremiums waren 23 anwesend.

 

Bericht des Bürgermeisters:

 

Ich informierte über vergangene Termine und Vorkommnisse seit der letzten Stadtratssitzung wie die Unterzeichnung des Querfurter Briefes, den Hilfstransport nach Giżycko, die erste Pflanzaktion im ZukunftsWald, die Übergabe des neuen Tanklöschfahrzeuges zur Vegetationsbrandbekämpfung an die Freiwillige Feuerwehr Querfurt oder den Baubeginn für den 2. Abschnitt Wege und Plätze auf Burg Querfurt.

 

Die Sturmereignisse im Februar führten zu vermehrten Einsätzen insbesondere an der Straße Richtung ZiegelrodaZu 25 Einsätzen im Zusammenhang mit den Sturmereignissen im Februar mussten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren ausrücken. Vielen Dank für diese Einsatzbereitschaft!

 

Dem schlossen sich ausführliche Informationen zum Stand der für dieses Jahr geplanten bzw. laufenden Baumaßnahmen wie die Gehwegsanierung in der Straße der Einheit von Niederschmon, die Fortsetzung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf dem Trümpelberg in Lodersleben oder in Landgrafroda sowie den Beginn der Planungen für die Schlossstraße in Kleineichstädt, die Straße des Friedens in Lodersleben, den Pfingstweg in Leimbach oder für den Parkplatz Hinterm Wehr in Querfurt an.

 

Baumaßnahme Straße der Einheit NiederschmonBaumaßnahme Straße der Einheit Niederschmon

 

Hinsichtlich des Breitbandausbaus zeigt zurzeit die Deutsche Telekom im Bereich Merseburger Straße sowie auf den Ortsteilen Lodersleben, Spielberg, Grockstädt und Ziegelroda Aktivitäten. Die enviaTel wird voraussichtlich im September mit dem Eigenausbau für gigabitfähiges Internet in der Kernstadt beginnen.

 

Auch an der „Zuckervilla“, dem ehemaligen Altenheim, in der Merseburger Straße werden die Bauarbeiten fortgesetzt. In den kommenden Wochen wird die Baugenehmigung für den Erweiterungsbau auf der Rückseite des Hauptgebäudes erwartet. Auch die Baugenehmigung für das Projekt Burgring 2, ehemalige Kreisverwaltung, ist in den letzten Zügen und wird für Mai erwartet, nachdem diese hinsichtlich des Brandschutzes angepasst werden musste. Ebenso hat das Projekt Querfurt Nord eine weitere Hürde genommen. Am 07.03.2022 habe ich es in der Lenkungsgruppe des Kreistages, die für die Beurteilung der Förderwürdigkeit der kommunalen Projekte im Saalekreis zuständig ist, vorgestellt. Diese wurde nunmehr erklärt, sodass unsere Antragsunterlagen bei der Investitionsbank, als Bewilligungsbehörde für dieses 23 Millionen Euro umfassende Projekt, nunmehr vollständig vorliegen und wir noch in diesem Halbjahr mit dem Bewilligungsbescheid rechnen.


Für einen emotionalen Moment sorgte die Verabschiedung von Thomas Müller als Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft und die Vorstellung von Daniel Baumgarten, der diese Stelle seit 01. April inne hat.

 

Einwohnerantrag Lodersleben:


Ende vergangenen Jahres wurde ein Einwohnerantrag bei der Stadtverwaltung eingereicht, der von 383 Loderslebenern unterzeichnet worden ist. Ein Einwohnerantrag dient dazu, dass sich der Stadtrat in einer seiner Sitzungen mit einem bestimmten Begehren, hinter dem eine bestimmte Anzahl von Einwohnern steht, beschäftigt bzw. sich damit auseinandersetzt.


In diesem Fall ging es um einen Trampelpfad, der zwischen Quernebrücke auf Höhe Haus der Vereine und östlichem Parkzugang über eine zu DDR- Zeiten errichtete Brücke sowie über drei private Grundstücke in den Schlosspark Lodersleben verläuft. Den Anstoß für den Antrag gab insbesondere die Einhegung eines der privaten Grundstücke, wodurch dieser Trampelpfad nicht mehr nutzbar war. Dem ging ein Mailverkehr zwischen mir und einem der Initiatoren des Einwohnerantrages voraus, in dem sich unterschiedliche Sichtweisen hinsichtlich der rechtlichen Stellung des Trampelpfades auftaten. Dies mündete schließlich in den besagten Einwohnerantrag.

 

Der Trampelpfad, der Thema des Einwohnerantrages war

 

Nach rechtlicher Prüfung durch die Verwaltung wird die Ansicht vertreten, dass es sich bei diesem Trampelpfad nicht um einen öffentlichen Weg handelt, insbesondere deshalb, weil er in keinem Grundbuch als solcher vermerkt ist und keine Wegerechte oder Widmungen dort zu finden sind. Außerdem mangelt es diesem auch an einer Verkehrsbedürftigkeit, weil er allein nicht notwendig ist, um den Schlosspark zu erreichen. Von daher fehlt es an einer Grundlage, in privates Eigentum einzugreifen.
Die Initiatoren des Einwohnerantrages sehen diesen Trampelpfad als Weg im Sinne des Straßengesetzes Sachsen-Anhalt an, weil dieser zu DDR-Zeiten öffentlich genutzt worden sei. Daher habe sich eine Widmung des Trampelpfades ergeben, der nach der Wiedervereinigung nicht widersprochen wurde, weshalb die Widmung bis heute unabhängig von den Eigentumsverhältnissen bestünde und dieser deshalb erhalten werden müsste. Weiterhin habe er eine besondere Bedeutung als direkte Verbindung vom Norden des Dorfes in Richtung Süden und bündle viele wichtige Wegebeziehungen innerhalb des Schlossparkes.


Diese Wegebeziehung und die damit in Verbindung stehenden Eigentumsverhältnisse waren mehrfach Thema im Ortschaftsrat von Lodersleben. Dieser entschied sich, nachdem bekannt wurde, dass das besagte Grundstück eingezäunt werden sollte, Ende 2020 dafür, ein bisher verpachtetes städtisches Grundstück, über das der Trampelpfad verlief, an den bisherigen Pächter zu verkaufen.


Der Einwohnerantrag wurde schließlich im Hauptausschuss diskutiert. Damit er nicht als unzulässig abgelehnt werden musste, habe ich in Abstimmung mit den Initiatoren die Formulierung des Begehrens ändern lassen. Diese sah vor, dass dieser Trampelpfad ein Weg im Sinne des Straßengesetzes sei. Hierüber gab es aber die besagten unterschiedlichen rechtlichen Ansichten. Allerdings kann der Stadtrat keinesfalls eine rechtliche Feststellung treffen. Das kann nur ein Gericht über eine Feststellungsklage, so dass das Begehren als politischer Auftrag formuliert wurde, dass der Trampelpfad öffentlich sein soll. Andernfalls wäre er von vorherein als unzulässig abzulehnen gewesen. Ich wollte die Diskussion über das Anliegen der Bürger von Lodersleben nicht schon an dieser Stelle beenden und dem Stadtrat die Möglichkeit geben, sich damit auseinanderzusetzen.


Dies fand in der Sitzung im Sternsaal statt. Maik Otto als einer der Unterzeichner, stellte die rechtliche Sichtweise der Initiatoren des Einwohnerantrages dar. Frau Kühlborn, als von der Stadt beauftragte Anwältin, erklärte nochmals die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie verwies auf die geringen Erfolgsaussichten für die Stadt, wenn der Stadtrat dem Einwohnerantrag entspräche. Es würde rechtlich sehr schwierig sein das Begehren durch die Verwaltung aus den o.g. Gründen gegenüber den Grundstückseigentümern durchzusetzen. Denn es sei davon auszugehen, dass diese gegen eine Enteignung des Verlaufs des Trampelpfades klagen würden.


Nach längerer Diskussion entschieden sich die Stadträte mit deutlicher Mehrheit von 16 Stimmen dafür, drei Enthaltungen und vier Gegenstimmen, aufgrund der rechtlichen Einschätzung des Anwaltsbüro sowie der vorhandenen Alternative in Form einer nicht einmal 50 Meter entfernten barrierefrei ausgebauten Zuwegung, den Einwohnerantrag abzulehnen.

 

Beschluss Doppelhaushalt:


Als Nächstes war die Beratung über den Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 Thema. Im Beschluss ging es darum zu entscheiden, ob für die folgenden beiden Jahre der städtische Haushalt zusammen geplant werden soll. Die Stadt Querfurt hat mit diesem Instrument bereits in den Jahren 2019 und 2020 Erfahrungen gesammelt und sieht als Vorteile vor allem Planungssicherheit und eine Arbeitsersparnis für die Verwaltung. Unter diesem Aspekt empfahlen auch die Ausschussmitglieder einen Doppelhaushalt aufzustellen. Der Stadtrat stimmte dem zu.


Billigung des Planungsentwurf „PV ehemaliges Kalkwerk“


Der Stadtrat folgte den Empfehlungen von Bau- und Hauptausschuss und stimmte dem Planungsentwurf zum Projekt „PV ehemaliges Kalkwerk“ zu. Auf der ehemaligen Industriefläche, zuletzt Rübenplatte, soll eine 7 MW PV- Anlage durch einen Investor errichtet werden. Das Grundstück hat die Stadt im vergangenen Jahr von der Südzucker AG erworben. Ein wesentlicher Punkt innerhalb der Planungen ist die Lösung hinsichtlich der Platzierung von PV- Modulen in der Sichtachse, von Lodersleben kommend mit Blick in Richtung Querfurt. Der Stadtrat hatte die Bedingung gesetzt, dass diese Sichtachse nicht durch PV- Module verstellt werden darf und somit einer der schönsten Blicke auf die Stadt verbaut wird. Diese Bedingung konnte das Planungsbürobüro Wenzel & Drehmann durch die Platzierung der PV- Module mit entsprechendem Abstand zur Straße erfüllen. Im nächsten Schritt wird nun der Planentwurf ausgelegt und die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Modultischplanung PV-Anlage ehemaliges KalkwerkModultischplanung PV- Anlage ehemaliges Kalkwerk.

 

Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung:

 

Dabei handelt es sich um ein Strategiepapier für die Querfurter Feuerwehren. Die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung ist regelmäßig fortzuschreiben. Dies betrifft in diesem Fall den Zeitraum 2022 bis 2025.


Darin werden die zukünftigen Schwerpunkte hinsichtlich der technischen Ausstattung, beispielsweise für die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge oder auch die Modernisierung von Feuerwehrgebäuden, die Löschwassergrundsicherung und die Alarmierung bis hin zur Bekleidung der Kameraden thematisiert. Weiterhin wird auch die Einsatzfähigkeit aller 12 Feuerwehren, bezogen auf die Mannschaftsstärke und den Ausbildungsstand, eingeschätzt und daraus Rückschlüsse gezogen. Auch werden im Stadtgebiet befindliche Risiken bzw. besondere Gefährdungspotenziale, wie z.B. Waldbrände, aufgezeigt, auf die es sich im Brand- und Bevölkerungsschutz einzustellen gilt. Der Stadtrat stimmte einstimmig der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung zu.

 

Feuerwehrhaus LeimbachDer Neubau des Feuerwehrhauses Leimbach war eine Investition, die aus der vorherigen Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung umgesetzt wurde.

 

Vergabe Konzession Wasser:


Der bestehende Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung der Stadt Querfurt einschließlich der dazugehörigen Ortsteile mit der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH endet am 31.12.2022.


Die MIDEWA versorgt aktuell 3.464 Kunden in der Kernstadt und den Ortsteilen über ein 136 km langes Leistungsnetz, das sich im Eigentum der MIDEWA befindet, mit Trinkwasser aus der Rappbodetalsperre.
Der Stadtrat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, ein sogenanntes Interessensbekundungsverfahren durchzuführen. Damit haben qualifizierte Wasserversorgungsunternehmen die Möglichkeit, binnen einer Frist von vier Wochen, ihr Interesse an der zukünftigen Wasserversorgung in der Stadt Querfurt und den Ortsteilen zu bekunden. Sollte sich in dieser Zeit nur ein Anbieter melden, kann mit diesem direkt über den neuen Konzessionsvertrag verhandelt werden. Bekunden mehrere Unternehmen ihr Interesse, wird ein sogenannter Teilnehmerwettbewerb durchgeführt, bei dem am Ende der wirtschaftlich günstigste Bieter den Zuschlag erhält. Der ausgehandelte Konzessionsvertrag ist abschließend vom Stadtrat zu bestätigen und durch mich zu unterzeichnen.


Der Stadtrat hat dazu entschieden, nachdem eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt wurde und davon ausgehend Chancen und Risiken abgewogen wurden, weiterhin am Konzessionsmodell festzuhalten und nicht so wie in anderen Kommunen die Wasserversorgung in Eigenregie, beispielsweise in Form einer stadteigenen Gesellschaft zu organisieren.


Nach mehr als zweieinhalb Stunden ging die Stadtratssitzung einvernehmlich zu Ende, die gerade durch den Einwohnerantrag sehr emotional, aber dennoch immer sachlich verlief.
Informationen zu den Sitzungsterminen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse bzw. den jeweiligen Sitzungsunterlagen finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter Rathaus & Service - Gremien.

 

Andreas Nette
Bürgermeister

 

 

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