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Abgabe Grundsteuerwerterklärung bis 31. Januar!

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sind aufgefordert bis zum 31. Januar 2023 ihre Grundsteuerwerterklärung abzugeben.

 

Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt.

 

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