Bericht aus der Stadtratssitzung vom 15.12.2022
Stadtrat tagt zum letzten Mal im Jahr 2022
Zu seiner letzten Sitzung des Jahres fand sich der Querfurter Stadtrat am 15.12.2022 im Saal des Goldenen Sterns ein.
Wie üblich gab Bürgermeister Andreas Nette innerhalb seines Berichtes einen Rückblick auf das vergangene Jahr. Dabei hob er besonders das Engagement der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren hervor, das insbesondere bei dem Sturmereignis des Februars oder auch durch die Hilfeleistung bei den Waldbränden im Harz oder im Erzgebirge deutlich wurde. In diesem Zusammenhang stellte er die Anschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges zur Vegetationsbrandbekämpfung für die Feuerwehr Querfurt in diesem Jahr heraus.
Das neue Tanklöschfahrzeug zur Vegetationsbrandbekämpfung wurde mit 87,5 % aus Landesmitteln gefördert.
Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine war humanitäre Hilfe geboten. Die Stadt Querfurt organisierte ebenso wie der Verein help e.V. mehrere Hilfstransporte. So konnten beispielsweise im März mit Unterstützung von Motorsport Seyffarth mehr als 40 Tonnen Hilfsgüter in die Partnerstadt Giżycko gebracht werden, die von dort aus wiederum in deren Partnerstadt Dubno in der Ukraine transportiert worden. Darunter befanden sich auch 100 Feuerwehrhelme sowie ein ausgemustertes Feuerwehrfahrzeug.
Das ausgemusterte LF 10 trat im März als Unterstützung für das ukrainische Dubno die 1000km lange Reise nach Giżycko an.
Nachdem durch Corona in den letzten beiden Jahren nur bedingt öffentliche Veranstaltungen stattfanden, konnten insbesondere die Vereine wieder ihre Feste wie das Osterfeuer oder die verschiedenen Pfingst- und Dorffeste durchführen. Mit Stadtwehrleiter Enrico Zeugner wurde am Knoblauchmittwoch ein neuer Brunnenherr gekürt und am 11.11. stellte der Querfurter Carnevals-Verein mit Kathrin III. und Torsten II. das neue Stadtprinzenpaar vor. Auch die Stadtverwaltung führte mit dem Frühlingfest am 1. Mai, dem Weinbergfest, dem Stadtkinderfest, dem Bauernmarkt und dem Weihnachtszauber wieder ihre Veranstaltungen durch. Besonders emotional war das Jugendtreffen „Von Ost – von West – von Querfurt“, bei welchem sich Jugendliche aus unseren beiden Partnerstädten, Giżycko und Karlstadt, sowie aus Querfurt eine Woche lang im gemeinsamen Austausch befanden. Ein Format, das als absoluter Erfolg zu werten ist und 2023 in Giżycko fortgesetzt werden wird.
Nach einer Woche fiel der Abschied zwischen den Jugendlichen aus Karlstadt, Giżycko und Querfurt schwer.
Der Bürgermeister gab einen Überblick und einen Ausblick zu den Investitionen in die Infrastruktur und die Schulen. Dabei stellte er den Beginn der Bauarbeiten auf dem Freimarkt oder die Fertigstellung der Arbeiten im Dachgeschoss der Grundschule Querfurt für neue Klassenräume heraus. Abgeschlossen werden konnten u.a. die Arbeiten an den Gehweganlagen der Straße der Einheit in Niederschmon, am Ronneburger Weg zwischen Vitzenburg und Zingst sowie in der Osterhäuser Straße in Gatterstädt.
Die Osterhäuser Straße in Gatterstädt konnte in diesem Jahr fertiggestellt werden
Die neuen Klassenräume in der Philipp-Müller-Schule wurden im Dachgeschoss geschaffen.
Von außerordentlicher Bedeutung wird zukünftig die Entwicklung des Gewerbegebietes Nord sein. Hierfür erhielt die Stadt Querfurt im Herbst vergangenen Jahres als erste kreisangehörige Kommune Fördermittel in Höhe von 20,6 Millionen Euro aus den Geldern des Strukturwandels. Andreas Nette bewertete dieses Projekt als eine Chance für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Stadt aber auch des gesamten westlichen Saalekreises.
Mit den Fördermitteln aus dem Strukturwandel wurde die Grundlage gelegt für die Erschließung von Querfurt Nord
Durch die Schaffung von gleich zwei neuen Spielplätzen in Spielberg und Oberschmon sowie Ersatzbeschaffungen für die Spielplätze in Ziegelroda und auf dem Kirchplan in Querfurt konnte im Jahr 2023 auch für die Kleinsten wieder einiges getan werden. Mit der Schaffung eines Burgspielplatzes im Bereich der Friedhofspromenade und der Erneuerung des Spielplatzes im Stadtpark als Projekt des amtierenden Brunnenherren wird 2023 weiter aktiv an diesem Thema gearbeitet werden.
Endlich hat Spielberg einen Spielplatz. Die Investition wurde von der Saalesparkasse unterstützt.
Für Kontinuität in der Trinkwasserversorgung wurde durch die Fortsetzung des Konzessionsmodells gemeinsam mit der MIDEWA gesorgt. Damit ist eine stabile Versorgung mit Trinkwasser bester Qualität zu einem günstigen Preis für die Bürgerinnen und Bürger Querfurts weiter gesichert.
Die finanzielle Lage der Stadt hat sich trotz der drei Krisenjahre weiter entspannt. Das Defizit konnte von anfänglich rund 1,4 Millionen Euro Ende 2021 auf rund 500.000 € gesenkt werden. Noch im Jahr 2017 lag es bei gut 7,4 Millionen Euro. Die durchgeführte Haushaltskonsolidierung kann somit als Erfolg gewertet werden.
Thema in der letzten Stadtratssitzung ist auch immer die Entwicklung der Einwohnerzahl. Wie in den letzten Jahren auch, federt der deutliche Zuzug das hohe Delta zwischen Geburten und Sterbefällen ab, reicht aber nicht aus, um es auszugleichen. Die Einwohnerzahl der Stadt einschließlich Ortsteile lag Ende 2022 bei 10.510.
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2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Saldo Geb.- |
-65 |
-80 |
-39 |
-98 |
-75 |
-65 |
-100 |
-90 |
-62 |
-121 |
-106 |
-70 |
-100 |
-133 |
Saldo |
-103 |
-83 |
-40 |
-24 |
-54 |
-98 |
5 |
54 |
-61 |
-69 |
0 |
73 |
29 |
110 |
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Saldo |
-168 |
-163 |
-79 |
-122 |
-129 |
-163 |
-95 |
-36 |
-123 |
-190 |
-106 |
3 |
-71 |
-23 |
Im Anschluss an den Bericht des Bürgermeisters gab Antje Peiser als Geschäftsführerin des Saale- Unstrut-Tourismus-Vereins, innerhalb welchem auch die Stadt Querfurt Mitglied ist, einen Überblick zur Fusion mit dem Thüringer Tourismusverband Jena-Saale-Holzland e.V. Zukünftig versprechen sich beide Regionen durch die Vermarktung als gemeinsame touristische Destination positive Synergien. In den neuen Vorstand der neuen Gesellschaft wurde auch Bürgermeister Andreas Nette gewählt, womit Einflussmöglichkeiten der Stadt Querfurt in besonderem Maß gegeben sind.
Nach diesen umfangreichen Informationen ging der Stadtrat zu den Beschlüssen über, die in den verschiedenen Ausschüssen vorberaten wurden. Die Tagesordnung sowie die einzelnen öffentlichen Beschlussvorlagen werden entsprechend der Ladungsfrist des Stadtrates eine Woche vor jeder Sitzung im Amtsblatt bzw. auf der Homepage der Stadt unter www.querfurt.de unter Rathaus&Service/Stadtrat veröffentlicht und können dort auch im Nachhinein noch eingesehen werden.
Die wesentlichen Beschlüsse der Sitzung am 15.12. waren:
Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin:
Nachdem die bisherige Amtsinhaberin, die langjährige Ordnungsamtsleiterin, Frau Helmis mit Jahreswechsel in den Ruhestand ging, wurde die amtierende Kämmerin, Frau Heike Pönisch, zur Stellvertreterin des Bürgermeisters gewählt.
Beschluss zum Beitritt in den Verein „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V.
Nachdem die Stadt Querfurt zu den Preisträgern des Wettbewerbs „Naturstadt – Kommen schaffen Vielfalt“ im Jahr 2020 gehörte, war es naheliegend dem Bündnis „Kommen für biologische Vielfalt“ beizutreten. Die Stadt, die durch Aktionen wie die Woche des Baumes, die Aktivitäten gemeinsam mit dem Geo-Naturpark wie die Gestaltung von Insektenwiesen oder Entbuschungsaktionen oder das Projekt „ZukunftsWald“ schon verschiedene Zeichen zu diesem Thema in der Vergangenheit gesetzt hat, verspricht sie sich über die Mitgliedschaft insbesondere Mehrwerte bei der Akquise von Fördermitteln zu diesem Thema für weitere Projekte, kostengünstige Weiterbildungs- und Schulungsangebote zum Thema nachhaltige Stadtgrünpflege als auch Synergien durch die Vernetzung mit anderen Kommunen als solches. Der Stadtrat stimmte dem Beitritt zu.
Entwurfsbeschluss / Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“
Die seit einigen Jahren brach liegende, westlich der Kernstadt von Querfurt befindliche Fläche des ehemaligen Kalkwerkes soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Freiflächenphotovoltaik entwickelt werden. Die FEH Bauwerk GmbH aus Frankfurt a. M. verpflichtete sich zur Übernahme der Planungskosten. Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie der öffentlichen Auslage zum Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden erforderliche Präzisierungen an den Planunterlagen vorgenommen. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Festsetzungen war eine Neuordnung des Ausgleichskonzeptes erforderlich. Hierzu fanden Abstimmungen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Naturpark Saale-Unstrut-Triasland statt. Eine vollumfängliche Sicherung der Kompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft ist im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes gegeben.
Weiterführend kam es zu kleinräumigen Anpassungen einer Baufläche um die Sicht auf die westliche Stadtansicht nicht zu beeinträchtigen und klarstellenden Präzisierungen in den textlichen Festsetzungen sowie den entsprechenden Erläuterungen im Begründungstext, Umweltbericht und Artenschutzbericht. Dem Planungsentwurf wurde zugestimmt. Er befindet sich nun in der wiederholten Beteiligung der Öffentlichkeit.
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißenschirmbach“
Die seit einigen Jahren brach liegende, in der Stadt Querfurt OT Weißenschirmbach befindliche Fläche der ehemaligen Kaninchenzuchtanlage (Gemarkung Weißenschirmbach, Flur 1, Flurstücke 244, 246, 233, 79, 78, 220, 221, 222, 218 und 76/59), soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu einem Solarpark entwickelt werden.
Die EVH GmbH aus Halle (Saale) beabsichtigt, am o. g. Standort eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Die geplante Leistung der Anlage beträgt voraussichtlich 12.000 kWp auf einer Plangebietsfläche von ca. 11 ha und wird mit 24.000 Solar-Modulen ausgelegt. Die Anlage wird mit Stahlträgern als Rammpfosten auf einem Gestellsystem im Boden verankert.
Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde vorab festgelegt, dass ein Mindestabstand von 50m in westliche und nördliche Richtung zur Wohnbebauung eines Grundstückes am Rande des Vorhabengebietes bei der Belegung mit PV Modulen zu berücksichtigen sowie ein Blendgutachen zu erstellen ist.
Unter dieser Maßgabe stimmte der Stadtrat mehrheitlich bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu.
Bestätigung des Jahresabschlusses der Stadt Querfurt und Erteilung der Entlastung gemäß § 120 KVG LSA für das Haushaltsjahr 2021:
Nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 120 KVG LSA) hat die Kommune für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2021 wurde nach den Vorschriften des § 118 KVG LSA i. V. m. den §§ 41 bis 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO LSA) und dem Erlass vom 15.10.2020 (32-2-10405/380) erstellt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Saalekreises nahm die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 auf Antrag des Bürgermeisters der Stadt Querfurt vom 15.06.2022 vor. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 wurde am 22.11.2022 vorgelegt.
In der Gesamteinschätzung kam das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss 2021 ordnungsgemäß aufgestellt wurde und den gesetzlichen Vorschriften
entspricht. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Stadtrat bestätigte den Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme i. H. v. 72.647.432,45 €, das entstandene Jahresergebnis i. H. v. insgesamt 1.752.492,25 € als Überschuss, den Saldo der Finanzmittelbestände i. H. v. insgesamt 1.723.377,20 € sowie die sich aus der Finanzrechnung ergebende Gesamtliquidität i. H. v. 2.366.619,79 € am 31.12.2021 und erteilte dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
Damit ist die Stadt Querfurt hinsichtlich bestätigter und beschlossener Jahresabschlüsse auf dem Laufenden und damit die einzige Kommune im Saalekreis, die diesen Arbeitsstand zum Jahresende aufweisen konnte und gehört somit zu den Vorreitern im gesamten Land Sachsen-Anhalt.
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Querfurt:
Die Hauptsatzung regelt insbesondere Zuständigkeiten von Stadtrat, Ausschüssen und Bürgermeister.
Die Erhöhung der Baupreise macht aus Sicht der Verwaltung eine Änderung der Wertgrenzen erforderlich, um auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen sowohl dem Umfang als auch der zeitlichen Komponente der Aufgabenerfüllung gerecht zu werden. Zukünftig werden sämtliche Vorgänge, die einen Wertumfang bis 50.000,00 € brutto umfassen als Geschäft der laufenden Verwaltung betrachtet und liegen somit in der Zuständigkeit des Bürgermeisters. Bis 100.000 € brutto entscheidet der Hauptausschuss und darüber dann der Stadtrat.
Auch förmliche Vergabeverfahren werden zukünftig als Geschäfte der laufenden Verwaltung angesehen. Vergaben erfolgen nach gesetzlich festgelegten, streng reglementierten Vorgaben. Die Vergabestelle der Stadtverwaltung führt das Verfahren nach diesen Regelungen durch. Das Verfahren endet mit der Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Maßnahmen, für die eine Vergabe nach VOB, VOL oder VgV erfolgen soll, sind im Haushaltsplan verankert. Umfang und Inhalt der geplanten Maßnahmen werden in den Ausschüssen - in der Regel im Bauausschuss sowie Betriebsausschuss Abwasser - diskutiert. Aus den dort erarbeiteten Aufgabenstellungen ergibt sich das Leistungsverzeichnis, welches mit Beginn des Vergabeverfahrens nicht mehr geändert werden kann. Bisher werden Vergabeentscheidungen je nach Wertgrenze durch den Bürgermeister, den Hauptausschuss bzw. den Stadtrat getroffen, bei Letzteren auf Grund terminlicher Enge meist durch Tischvorlagen bzw. Vorratsbeschlüsse. Vorteil des nunmehr angestrebten Verfahrens ist durch eine verkürzte Entscheidungszeit u. a. eine Verlängerung der Materialbeschaffungszeit vor Ausführungsbeginn sowie die zeitliche Straffung von fördermittelgebundenen Maßnahmen.
Der Stadtrat stimmte mehrheitlich den Änderungen mit den Gegenstimmen der FDP- und AfD- Fraktionen zu. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
2. Änderungssatzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt
Querfurt:
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation erfolgten Preissteigerungen seitens der Versorgungsanbieter bei der Mittagessenversorgung in Kindertagesstätten und Horten. Um die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen für Familien, deren Kinder die Mittagessenversorgung in Anspruch nehmen, abzumildern, wird in 2023 ein Zuschuss zur täglichen Mittagessenversorgung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Horten im Stadtgebiet seitens der Stadt übernommen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den individuellen Preisen der Versorgungsanbieter und greift ab einem Mittagessenpreis über 4,07 € je Kind/Tag. Die maximale Zuschusshöhe ist auf 0,65 €/Kind/Tag für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 begrenzt. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Sowohl die Ausschusssitzungen als auch die Stadtratssitzungen sind öffentlich. Die Sitzungstermine sind auf der Stadtseite unter www.querfurt.de /Rathaus & Service eingestellt.