Kita-Mittagessen wird durch die Stadt Querfurt im Jahr 2023 bezuschusst
Ende November 2022 traten die Elternvertreter der Kita-Einrichtungen in Trägerschaft der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V. an den Bürgermeister mit der Bitte um kommunale Unterstützung heran. Der Grund dafür waren im Jahr 2022 mehrere Kostensteigerungen bei der Mittagessenversorgung in den Kindergärten und Horten im Stadtgebiet Querfurt.
War im Dezember 2021 noch ein täglicher Mittagessenpreis von 3,43 €/Kind zu zahlen, so mussten die Eltern ab Januar 2022 bereits 3,81 €/Kind und ab Oktober 2022 nunmehr 4,72€/ Kind/Tag aufbringen. Begründet wurden die höheren Kosten vom Versorgungsanbieter (ebenfalls in Trägerschaft der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V.) mit Preissteigerungen im Einkauf der Lebensmittel, erhöhte Kosten für Energie, Transport etc. sowie massive Personalkostensteigerungen z. B. durch die Anhebung des Mindestlohnes.
Geregelt sind die Aufgaben der Kindertageseinrichtung sowie die Finanzierung der Kinderbetreuung im Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA). So hat der Träger der Einrichtung gemäß § 5 Abs. 5 KiFöG LSA auf Wunsch der Eltern die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung zu sichern und gemäß § 13 Abs. 6 KiFöG LSA sind die Kosten für die Verpflegung grundsätzlich von den Eltern zu tragen.
Um die sich in dieser momentanen schwierigen wirtschaftlichen Lage ergebenden Mehrbelastungen für Familien, deren Kinder die Mittagessenversorgung in Anspruch nehmen, abzumildern, wurde durch die Verwaltung die Finanzierung eines Zuschusses aus städtischen Haushaltsmitteln geprüft, obwohl es hierfür keine gesetzliche Verpflichtung gibt.
Aufgrund von vorhandenen Restmitteln des Jahres 2022 aus dem Budget der Finanzierung der Träger gemäß § 12 b des KiFöG LSA wird es im Jahr 2023 möglich sein, einen Zuschuss in Höhe von max. 0,65 €/Kind/Tag zu gewähren, sofern der Preis von 4,07 €/Kind/Tag für die Mittagessenversorgung überschritten wird. Dieser Zuschuss, der dem Bereich der freiwilligen Aufgaben der Verwaltung zuzuordnen ist, und wohl wissend, dass es sich bei diesem Zuschuss nur um eine zeitlich befristete Lösung handelt, ist als Erfolg der gemeinsamen Gespräche zwischen Elternvertreter und der Geschäftsführung der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V. und Stadt im Sinne der Eltern zu betrachten.
Der Bürgermeister schlug in der Stadtratssitzung am 15.12. den Mitgliedern die Bezuschussung vor und stellte hierbei heraus, dass er sich in diesen schwierigen Zeiten moralisch in der Verantwortung sieht, kommunale Unterstützung zu leisten, um den Kostendruck insbesondere für die Eltern, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht bereits durch andere staatliche Instrumente Unterstützung erhalten, abzuschwächen und somit ein positives Zeichen, einen kleinen Lichtblick in schwierigen Zeiten zu setzen.
Die Mehrheit der anwesenden Stadträte stimmte diesem Vorschlag zu und ermächtigte die Verwaltung mit der Beschlussfassung der 2. Änderungssatzung der Kita-Kostenbeitragssatzung (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 64/2022) die Anteilsfinanzierung im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 entsprechend vorzunehmen.