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Stadtratssitzung im Kulturhaus Leimbach mit wichtigen Entscheidungen

Am 17.10. kam der Querfurter Stadtrat zu seiner vierten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Um regelmäßig auf den Ortsteilen präsent zu sein, wurde dieses Mal im Kulturhaus Leimbach getagt. Von 29 Stadträten waren 24 anwesend, somit war die Beschlussfähigkeit gegeben. Dr. Matthias Roßner, als stellvertretender Stadtratsvorsitzender, hatte die Sitzungsleitung inne und übergab dem Bürgermeister das Wort für seinen Bericht.

 

 

 

 


Bericht des Bürgermeisters:
Termine und Veranstaltungen:
Andreas Nette ging zunächst auf Termine und Veranstaltungen ein, die seit der letzten Stadtratssitzung Anfang Juli stattfanden. 


Hervorgehoben wurden dabei der Besuch von Bundesumweltministern Steffi Lemke, die auswärtige Kabinettssitzung der Landesregierung in Querfurt, die Dienstberatung der Naturparke im Rathaus sowie der Besuch einer Delegation in der Partnerstadt Giżycko. 

 Ewa Ostrowska ist die neue Bürgermeisterin unserer Partnerstadt Giżycko.

  Ewa Ostrowska ist die neue Bürgermeisterin unserer Partnerstadt Giżycko.

 

Die fast 1000km lange Reise diente dem Kennenlernen der neu gewählten Bürgermeisterin Ewa Ostrowska und der Terminierung gemeinsamer Projekte und Veranstaltungen wie dem Jugendcamp im kommenden Jahr in Querfurt. 

 

Weiterhin verwies der Bürgermeister auf die erste Dienstberatung der Ortsbürgermeister. Hierbei wurde sich bereits über zukünftige Investitionen in den Ortschaften abgestimmt. Erwähnung fanden zudem die durchgeführten städtischen Veranstaltungen, wie das Sommerkino und das 24-Stunden-Schwimmen im Stadtbad, das 5. Weinbergfest und der 27. Querfurter Bauernmarkt. 
  Boxprofi Timo Hoffmann war in diesem Jahr der Startschwimmer beim 29. 24-Stunden-Schwimmen. Boxprofi Timo Hoffmann war in diesem Jahr der Startschwimmer beim 29. 24-Stunden-Schwimmen.

 

Der Bürgermeister dankte den Organisatoren und Teilnehmern der verschiedenen Jubiläumsveranstaltungen der Feuerwehren. Dabei wurden 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Gatterstädt und Ziegelroda sowie jeweils 30 Jahre Jugendfeuerwehr Oberschmon und Niederschmon gefeiert. 
  Auch die Feuerwehr Gatterstädt feierte, so wie die Feuerwehren aus Lodersleben, Leimbach und Ziegelroda, ihr 90-jähriges Bestehen. Auch die Feuerwehr Gatterstädt feierte, so wie die Feuerwehren aus Lodersleben, Leimbach und Ziegelroda, ihr 90-jähriges Bestehen.
 

Eine besondere Veranstaltung stellte das Zeltlager der Fanfarenzüge dar. 125 Akteure aus 10 Ostdeutschen Vereinen kamen hierzu nach Querfurt und boten auf dem Dreieck ein gemeinsames Platzkonzert dar.

 Über 100 Teilnehmer kamen nach Querfurt zum Zeltlager der Fanfarenzüge und musizierten gemeinsam. Über 100 Teilnehmer kamen nach Querfurt zum Zeltlager der Fanfarenzüge und musizierten gemeinsam.
 

Baumaßnahmen:
Sehr ausführlich wurde über laufende und geplante städtische Projekte informiert. Es wurde berichtet, dass fristgerecht die Fördermittelanträge für die Sanierung der Stützmauer in der Straße des Friedens in Lodersleben sowie für die Umkleidebereiche der dortigen Turnhalle und für die Gehweganlagen in Vitzenburg beim ALFF Süd eingereicht wurden. Weiterhin beantragte die Stadt eine 90-prozentige Förderung bei der Investitionsbank für die Ziegelrodaer Straße in Leimbach als Teilstück des Himmelsscheibenradweges.


Mit Enttäuschung wurde von der Aufhebung der neuen Schulbaurichtline durch das Land berichtet. Hierüber sollte in der Schulturnhalle von Schmon im Gesamtumfang von 1,2 Millionen Euro investiert werden. Die Stadtverwaltung wird sich nun über ein alternatives Förderprogramm auf die Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche konzentrieren.


Erfreulich hingegen ist die Zusage von 500.000 € durch das Umweltministerium für Sanierungsarbeiten am Bornteich von Ziegelroda, dem Langen Teich von Landgrafroda sowie dem Ententeich in Querfurt und die Mitteilung, dass mit einer Zusage zur Ausfinanzierung des 2. Baufeldes Freimarkt nebst Grüner Straße gerechnet werden kann. Der entsprechende Bescheid hierzu wird zum Jahresende erwartet, so dass die Umsetzung des Projektes für kommendes Jahr geplant ist. 


Der Sanierungsbedarf der Merseburger Straße ist offenkundig. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich der Merseburger Straße und zur Einsparung von Energie- und Wartungskosten der dortigen Ampelanlagen wurde eine Machbarkeitsuntersuchung für die Errichtung von Kreisverkehren in den Kreuzungsbereichen Geistpromenade und Schachtberg erstellt. Die jeweiligen Vorzugsvarianten sind bereits im letzten Bauausschuss vorgestellt worden. Dabei verständigte man sich darauf, die Planungen weiter fortzusetzen, um die Grundlagen für die Beantragung von Fördermitteln zu schaffen. Die Zielstellung ist mittelfristig über mehrere Jahresscheiben hinweg, beginnend von der Kreuzung Schachtberg aus, die Merseburger Straße zu sanieren. Hierbei sollen auch Radwege errichtet werden.
  Auf der Kreuzung Schachtberg/Merseburger Straße soll zukünftig an Stelle der vorhandenen Ampelanlage ein Kreisel den Verkehr regulieren. Auf der Kreuzung Schachtberg/Merseburger Straße soll zukünftig an Stelle der vorhandenen Ampelanlage ein Kreisel den Verkehr regulieren.
 

Gleiches gilt für die Ortseinfahrt ehem. B250 aus Ziegelroda kommend. Innerhalb dieses Projektes sollen der vorhandene Kreisverkehr Vor dem Nebraer Tor für die Bedürfnisse des Radverkehrs angepasst und von dort aus eine neue Radwegeverbindung hinauf zum Hochbehälter der MIDEWA geschaffen werden. Auch hier werden die Planungen fortgesetzt, um schließlich Fördermittel beantragen zu können, ohne die eine Umsetzung allein aus Eigenmitteln der Stadt nicht möglich ist.
  Eine umfassende Veränderung wird der Kreisverkehr Vor dem Nebraer Tor mittelfristig erhalten, wenn die entsprechende Förderung hierfür gesichert werden kann. Eine umfassende Veränderung wird der Kreisverkehr Vor dem Nebraer Tor mittelfristig erhalten, wenn die entsprechende Förderung hierfür gesichert werden kann.
 

Die ersten Planungen für die weitere abwasserseitige Erschließung nebst dem dazugehörigen Straßenbau für Gatterstädt Nord und die dortige Loderslebener Straße sind dem Ortschaftrat vorgestellt worden und werden nun in Vorbereitung einer Einwohnerversammlung Anfang kommenden Jahres finalisiert. Mit der Ausführung der Arbeiten soll im Verlauf des 2. Halbjahres 2025 begonnen werden.
 

Brand- und Bevölkerungsschutz:
Die Fertigstellung der Löschwasserzisternen in Vitzenburg und Grockstädt sowie der dortigen Sirene sind bis Jahresende geplant. Anfang 2025 sollen die faltbaren Löschwasserbehälter am Finkenweg in Ziegelroda und in Zingst aufgestellt werden. Die Auslieferung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges für die Feuerwehr Querfurt ist bis Ende diesen Jahres und die des Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Oberschmon bis November 2025 geplant.
  Die Zisterne von Vitzenburg hat ein Fassungsvermögen von 96 m³ Löschwasser. Die Zisterne von Vitzenburg hat ein Fassungsvermögen von 96 m³ Löschwasser.
 

Klärwerk Querfurt:
Die für die Baugenehmigung erforderlichen Untersuchungen für den zwingend notwendigen wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag laufen. Parallel dazu wird derzeit eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das Projekt erstellt.
 

Querfurt Nord:
Für das Großprojekt Querfurt Nord laufen die Bauleitplanungen und der Grunderwerb. Die Ausschreibung für Erschließungsplanung verzögerte sich durch eine Vergabebeschwerde. Diese wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Im kommenden Jahr ist als erste wichtige Baumaßnahme die Errichtung des Abwassersammlers im Bereich Döcklitzer Tor Richtung Obhäuser Weg für das zukünftige Gewerbegebiet geplant.
 

Schützenhaus:
Das Brandschutzgutachten für das Schützenhaus steht noch aus. Unterlagen zur energetischen Sanierung wurden am 14.10.2024 übergeben. Nach derzeitigem Stand wird mit 1,5 Mio. Euro zur Sanierung gerechnet. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten von Förderungen und wird ein Nutzungskonzept vorlegen. Dem schließt sich eine Grundsatzentscheidung durch den Stadtrat für die weitere Zukunft des Schützenhauses an.
 

Burg Querfurt:
Nachdem Anfang des Jahres die positive Nachricht einging, dass der Bund die Begehbarmachung des Dicken Heinrichs fördern wird, kam im September die weitere Zusage für eine Zuwendung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zur Sanierung des Mauerabschnittes von der Westtoranlage zur Südbastion. Vor allem der Einsatz von Katrin Budde als für unseren Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete ist hierbei lobend hervorzuheben. Offen ist bisher noch die Unterstützung des Landes. Diese ist zwingend zur Umsetzung von beiden Projekten notwendig. Der Bürgermeister informierte, dass sowohl er selbst als auch der Landkreis mit den zuständigen Stellen und unseren Landtagsabgeordneten dazu in Kontakt steht.
 

Flurbereinigungsverfahren Weißenschirmbach:
Die ersten Maßnahmen im Wegebau wurden abgeschlossen, Schwerpunkte liegen außerdem auf der Niederschlagswasserregulierung mit entsprechenden Rückhaltungen bzw. Gräben. Im kommenden Jahr ist der Wegebau für den Bergweg in Grockstädt und die Zuwegung zum dortigen Friedhof sowie für den oberen Teil des Ronneburger Weges in Vitzenburg über das Flurbereinigungsverfahren geplant.
 

Breitbandausbau: 
Seit der Insolvenz des von der enviaTel für die Bauausführung beauftragten Unternehmens, der SOLI Infratechnik, ruhen die Arbeiten zur Breitbanderschließung der Kernstadt. Die Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeiten der SOLI Infratechnik wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Es laufen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter der SOLI zu offenen Forderungen der SOLI gegenüber der enviaTEL. Wenn diese Gespräche abgeschlossen sind, wird die Vergabe an ein neues Subunternehmen, welches die Arbeiten fortsetzen wird, erfolgen. Hierfür ist eine Neuausschreibung der Bauleistungen für alle betroffenen Ausbaugebiete zwingend erforderlich. Mit Blick auf die aktuellen am Markt verfügbaren Baukapazitäten wird dies noch Zeit in Anspruch nehmen. Derzeit muss damit gerechnet werden, dass der Ausbau erst Mitte 2025 fortgesetzt werden kann. 


Hinsichtlich des Ausbaus von 635 Adressen mit gigabitfähigem Internet in den Ortsteilen Gatterstädt, Vitzenburg, Pretitz, Liederstädt und Kleineichstädt wurde im letzten Kreistag der Auftrag an die Deutsche Telekom AG erteilt. Der Landkreis koordiniert für alle Kommunen im Landkreis den vom Bund und Land geförderten Breitbandausbau. Auch hier ist mit dem Beginn der Arbeiten erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu rechnen.
 

Burgring 2 – ehem. Rat des Kreises:
Der Kaufvertrag mit einem neuen Interessenten für das Objekt wurde abgeschlossen. Dieser beabsichtigte das ursprüngliche Projekt zur Errichtung eines Altenpflegeheimes aufzugreifen. Allerdings kam es zu keiner Kaufpreiszahlung durch den Käufer, so dass es beabsichtigt sei, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und somit ist die Perspektive für den ehemaligen Rat des Kreises wieder offen.
 

ehem. Gefängnis Kreisgericht:
Die Stadt hat als betreibender Gläubiger das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet. Das Wertgutachten wurde nun vorgelegt. Sobald dieses bestätigt ist, wird das eigentliche Versteigerungsverfahren eröffnet. Das Ziel ist es, einen geeigneten Interessenten zu finden, der das Objekt einer sinnvollen Nutzung zuführt.
 

Einkaufszentrum Vor dem Nebraer Tor – ehem. REAL:
Nach der Schließung des REAL-Marktes gab es mehrere Telefonate zwischen dem Bürgermeister und der Inhaberfirma der Liegenschaft zur Frage der weiteren Zukunft des Standortes.


Danach verliefen verschiedene Gespräche mit Großnutzern erfolglos. Daher wurde ein Maklerunternehmen zur Vermarktung sowie ein Architekturbüro (MESA Development aus Stuttgart), welches für die Planung der jeweiligen technische Umsetzung zuständig ist, beauftragt.


Am 01.08.2024 erfolgte ein Termin im Rathaus zur Vorstellung des geplanten Projektes und zur weiteren Abstimmung der nächsten Schritte. Die Sortimentstruktur des alten Realmarktes soll erhalten bleiben und in der vorhandenen Gebäudestruktur integriert werden.
 

Am 15.10. fand ein Termin im Planungsamt des Landkreises statt, woran Vertreter des Investors (BBV Fond Nr. 8 GmbH & Co. KG), dessen Rechtsvertretung und der zuständige Architekt teilnahmen. Es wurde die Frage diskutiert, ob auf dem vorhandenen B-Plan für Veränderungen am Gebäudekomplex aufgesetzt werden kann oder ob ein neues planungsrechtliches Verfahren erforderlich ist.


Zu dieser Frage wird es weitere Abstimmungen zwischen der Stadt und dem Planungsamt geben. Zielstellung ist es, ein langwieriges Planungsverfahren zu vermeiden, damit der Investor bereits Ende des Jahres Mietverträge mit seinen Ankermietern abschließen kann.
 

Der Investor plant bereits Mitte 2025 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Investitionssumme hierfür beläuft sich auf etwa 10 Mio. Euro. Das neue Geschäftszentrum soll dann Anfang/Mitte 2026 seinen Betrieb aufnehmen.


Nach dem Bericht des Bürgermeisters wurden die Beschlussvorlagen beraten.

 

Ergänzungssatzung 2024 zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Querfurt über die Umlegung der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Untere Unstrut“ und „Helme“ auf die Grundstückseigentümer in der Stadt Querfurt (Umlagesatzung)

Die Unterhaltungsverbände sind für den Erhalt der Fließfähigkeit in Gewässern und Gräben verantwortlich. Der damit verbundene Aufwand wird seitens der Verbände jedes Jahr neu ermittelt und der Stadt Querfurt in Rechnung gestellt. Diese wiederum legt die Kosten auf die jeweiligen Grundstückseigentümer um, so dass eine jährliche Anpassung der o. g. Satzung erforderlich ist.

 

Die Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Untere Unstrut“ und „Helme“ haben für das Beitragsjahr 2024 folgende Flächen- und Erschwernisbeiträge in ihren Beitragsbescheiden festgesetzt:

 

  1. Unterhaltungsverband "Wipper-Weida“
    Flächenbeitrag je Hektar beitragspflichtiger Fläche 10,97 €
    Erschwernisbeitrag je Einwohner 1,37 €
    für die Unterhaltung der Gewässer 1. und 2. Ordnung

  2. Unterhaltungsverband "Untere Unstrut"
    Flächenbeitrag je Hektar beitragspflichtiger Fläche 8,86 €
    Erschwernisbeitrag je Einwohner 1,78 €
    für die Unterhaltung der Gewässer 1. und 2. Ordnung

  3. Unterhaltungsverband "Helme"
    Flächenbeitrag je Hektar beitragspflichtiger Fläche 11,07 €
    für die Unterhaltung der Gewässer 1. und 2. Ordnung


Unter Zugrundelegung dieser Beitragssätze und eines Verwaltungskostenaufwandes in Höhe von 1,23 Euro/ha ergeben sich für das Kalenderjahr 2024 folgende Flächen- und Erschwernisbeiträge pro Hektar Fläche:

 

Der Umlagesatz für den Unterhaltungsverband „Wipper-Weida“ beträgt für das Kalenderjahr 2024 zur Umlage des Flächenbeitrages 12,20 Euro/ha und zur Umlage des Erschwernisbeitrages 13,22 Euro/ha.

 

Der Umlagesatz für den Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ beträgt für das Kalenderjahr 2024 zur Umlage des Flächenbeitrages 10,09 Euro/ha und zur Umlage des Erschwernisbeitrages 8,37 Euro/ha.

 

Der Umlagesatz für den Unterhaltungsverband „Helme“ beträgt für das Kalenderjahr 2024 zur Umlage des Flächenbeitrages 12,30 Euro/ha.

 

Bisher war in der Ergänzungssatzung geregelt, dass von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlage abgesehen werden kann, wenn diese niedriger als 5,00 Euro ist. Diese Grenze soll mit der Umlagesatzung 2024 auf 10,00 Euro angehoben werden, das heißt, dass von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlage abgesehen werden kann, wenn diese niedriger als 10,00 Euro ist. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im § 14 Abs. 1 KAG-LSA festgelegt.

 

Begründet wird die Erhöhung mit der Menge an Umlagebescheiden im Verhältnis zu Aufwand und Ertrag. Die Festsetzung von Bescheiden ab einem Betrag von 10,00 Euro würde zu einer Reduzierung der Bescheide von etwa 950 auf etwa 670 Bescheiden führen, bei Mindereinnahmen von ca. 1,35 Prozent (1.916 Euro bei Gesamteinnahmen in Höhe von ca.141.724 Euro, Stand: Abrechnung 2021) gegenüber Einsparung für Material, Porto und Personal.

 

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Ergänzungssatzung zur Umlage der Gewässerbeiträge für das Jahr 2024.

 

Beschluss eines/r überplanmäßigen Aufwandes/Auszahlung im Bereich  Kinderbetreuung zur Deckung des verbleibenden Finanzierungsbedarfes der Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen

Aufgrund gestiegener Aufwendungen in Folge der Nachverhandlungen mit den Trägern der Kinderbetreuung insbesondere durch erhöhte Kosten für Personal, Sach- und Dienstleistungen sowie notwendiger Erhaltungsaufwendungen, waren die im Haushalt der Stadt geplanten Mittel für die Kinderbetreuung nicht mehr auskömmlich.


Für den Zeitraum 01.10.2024 bis 31.12.2024 müssen durch die Stadt Querfurt Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rd. 724.000 € zur Sicherung der Liquidität aller Träger aufgebracht werden. Die dafür benötigten Haushaltsmittel können aufgrund von Mehrerträgen und Mehreinnahmen in den nachfolgend genannten Bereichen bereitgestellt werden.

Schlüsselzuweisungen:        540.000 €
Bedarfszuweisungen:            22.000 €
Auftragskostenpauschale     162.000 €
Gesamt:                             724.000 €

 

Es wird ersichtlich, dass die bisher veranschlagten Haushaltsansätze trotz eingeplanter Steigerungen in den letzten Jahren nicht mehr auskömmlich sind und auch zukünftig mit weiteren Erhöhungen der Kosten für die Kinderbetreuung der Stadt gerechnet werden muss. Dies stellt die Stadt zunehmend vor enorme Herausforderungen, da die Gesamthaushaltslage angespannt ist und sich die Stadt nach wie vor im Liquiditätskredit, dem Dispo für Kommunen, befindet.

 

Der Stadtrat stimmte einstimmig der Beschlussempfehlung zur Deckung des notwendigen Finanzierungsbedarfs zu.

 

Neufassung der Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Querfurt

Für die Kindertageseinrichtungen wurden in der Stadt Querfurt in den Betreuungsbereichen Kinderkrippe und Kindergarten letztmalig im Jahr 2016 mit Wirkung zum 01.01.2017 sowie für den Betreuungsbereich Hort mit der Änderungskalkulation zum 01.10.2019 die Kostenbeiträge neu festgesetzt. Auf die für das Jahr 2022 vorgesehene Neukalkulation wurde vom Bürgermeister mit Rücksicht auf die in dieser Zeit allgemeine Verunsicherung und die enormen Preissteigerungen verzichtet, um die Eltern angesichts dieser ohnehin schwierigen Situation nicht zusätzlich zu belasten.

 

Grundlage für die jetzige Neukalkulation sind die ausgewiesenen Platzkosten in den aktuell vorliegenden bestätigten Entgeltvereinbarungen für die jeweiligen Kita-/Horteinrichtungen, welche zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Jugendamt des Landkreises Saalekreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verhandelt wurden und nach Erteilung des städtischen Einvernehmens Gültigkeit haben.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt der erneuten Überprüfung der Platzkosten lagen der Stadt Querfurt folgende Vereinbarungen vor:

 

Träger: Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V. (VS) für die Einrichtungen:
Buratino, Sonnenkäfer, Käthe Kollwitz, Spatzennest und Hort Quernekids vom 04.03.2024 für das Jahr 2020.

 

Träger: Kinderland Forst Hermannseck gGmbH für die Einrichtungen:
Kita/Hort Schmon, Kita Weißenschirmbach und Kita Ziegelroda vom 17.10.2023 ab dem 01.10.2022

 

Träger: Kinderoase für Groß und Klein Vitzenburg gGmbH vom 04.03.2024 für die Jahre 2024 und 2025

Träger: B.A.S.E. e. V. für den Hort Europahaus vom 30.08.2023 (weiterhin bestehend)

 

Unter Berücksichtigung aller betriebsnotwendigen Personal-, Betriebs-, Dienstleistungs-, Sach- und Verwaltungskosten und einer einberechneten prospektiven Steigerung der Kosten und der Land- und Landkreiszuweisungen ergeben sich gegenüber des letzten Kalkulationszeitraumes Mehrkosten in Höhe von 812.502 €.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 KiFöG LSA ist die Kommune berechtigt, von den Eltern Kostenbeiträge zu erheben. Daher hat die Stadtverwaltung, auch mit Blick auf die Planung für den Doppelhaushalt 2025/2026, einen Kalkulationsentwurf für die Elternbeiträge erstellt, um den erheblichen Mehraufwendungen für die Stadt Querfurt am Platzkostendefizit entgegenzuwirken. Dieser wurde seitens des Jugendamtes vorgeprüft. Es bestanden hierzu keine Einwände. Eine abschließende Genehmigung der Elternbeitragskalkulation seitens des Jugendamtes erfolgt nach Beschlussfassung durch den Stadtrat.

 

Der Kalkulationsentwurf sah eine gleichmäßige Verteilung des Platzkostendefizites zwischen Eltern und Stadt über alle Betreuungsarten von 35 % zu 65 % für das Jahr 2025 vor. Weiterhin war darin eine weitere Anpassung der Verteilung von 40 % zu 60% ab dem Jahr 2026 vorgesehen.

 

Die Kostenbeitragskalkulation wird nach der Anhörung der Träger und der Gemeindeelternvertretung sowie der Kuratorien festgelegt. Dieses Verfahren wurde im Rahmen eines Informationsgespräches mit dem Vorsitzenden der Gemeindeelternvertretung und dessen Stellvertreterin am 20.08.2024 und einer weiteren Vorstellung des Kalkulationsentwurfs am 02.09.2024 gemäß § 19 Abs. 3 Pkt. 7 KiFöG LSA gegenüber den Kuratoriumsmitgliedern aller Einrichtungen sowie Vertretern des zuständigen Jugendamtes des Landkreises Saalekreis durchgeführt.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde seitens der Gemeindeelternvertretung darauf verwiesen, zunächst von einer weiteren Anpassung der Elternbeiträge ab dem Jahr 2026 zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund insbesondere noch offener LEQ-Vereinbarungen mit der VS und politischer Unbekannten mit Blick auf die zukünftige Gestaltung der Land- und Landkreispauschale durch das Land abzusehen. Hinsichtlich der Hortbetreuung wurde sich kritisch zur Verteilung des Platzkostendefizits von 35 % Eltern zu 65 % Stadt geäußert und eine geringere Quote zugunsten der Eltern angeregt.

 

Unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Anhörung der Träger, Gemeindeelternvertretung und Kuratorien wurde durch die Verwaltung eine Beitragsneufestsetzung ab dem Jahr 2025 mit einer finanziellen Beteiligung der Eltern von 35 % am verbleibenden Platzkostendefizit im Betreuungsbereich Kinderkrippe und Kindergarten sowie von 30 % im Betreuungsbereich Hort und eine Nachkalkulation der Elternbeiträge im Jahr 2025 für das Jahr 2026 vorgeschlagen.

 

In Folge der Beratung im Ausschuss für Finanzen, Kultur, Bildung, Soziales und Sport wurde sich darauf geeinigt, auch auf eine Neukalkulation der Beiträge im Jahr 2025 zu verzichten. In der Folge wurde die Neufassung der Elternbeiträge mit den Gegenstimmen der AfD und FDP mehrheitlich dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

In der Diskussion des Stadtrates wurden die bisherigen Positionen wiederholt. Die AfD- Fraktion unterstrich ihre Forderung, nach welcher Kinderbetreuung generell für die Eltern kostenfrei sein sollte und legte ein Papier mit Unterschriften von Eltern aus dem Hort „Europahaus“ vor. Franz Xaver Kunert von der FDP-Fraktion übte insbesondere Kritik an der Steigerung der Hortbeiträge und daran, dass der Stadtrat sich bei allen angekündigten weiteren Beschlüssen zu Steuern oder Friedhofsgebühren als erstes mit den Kitabeiträgen beschäftigen musste.

 

Bürgermeister Andreas Nette entgegnete, dass die kostenfreie Kinderbetreuung sicher für Familien wünschenswert wäre, aber die aktuelle Gesetzeslage im Land Sachsen-Anhalt dies nicht zuließe und die Stadt Querfurt nicht in der Lage sei, diesen Wunsch aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Vielmehr habe die Stadt Querfurt seit dem Jahr 2017 für stabile Kita- und seit dem Jahr 2019 für stabile Hortbeiträge gesorgt und die zwischenzeitlich erheblichen Mehraufwendungen bei Personal sowie Sach- und Dienstleitungen kompensiert. Mit Blick auf die Planung der kommenden Haushalte sei es nun notwendig, auch im Bereich Kinderbetreuung zu konsolidieren, um die Genehmigung der zukünftigen Haushalte und damit die Handlungsfähigkeit der Stadt, vor allem mit Blick auf die geplanten Investitionen, nicht zu gefährden. Weiterhin verwies er auf die Kompromisse, welche die Verwaltung hinsichtlich ihres ursprünglichen Entwurfs zu den neuen Elternbeiträgen in der Folge der Anhörung der Kuratorien und der Beratung im Finanzausschuss bereits gemacht habe.

 

Die Fraktion Die LINKE stellte einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage. Ausgehend davon, dass bei Krippe und Kita 35% des Platzkostendefizits durch die Elternbeiträge finanziert werden sollen, wurde beantragt, diese Quote auch bei den 10 und 11 Stunden bei der Kita anzuwenden. Der Änderungsantrag wurde angenommen.
 

Schließlich wurde die Neufassung der Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Querfurt mit 16 Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen (7 x AfD, 1 x FDP) mehrheitlich beschlossen.

 

Ab dem Jahr 2025 stellen sich die Kita- und Hortbeiträge in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Querfurt wie folgt dar:

Betreuungs-

art

Betreuungs-

zeit in Stunden

gültig ab:

01.01.2025

 

Kinderkrippe

5

155 €

6

167 €

7

178 €

8

190 €

9

201 €

10

212 €

11

224 €

Kindergarten

5

117 €

6

121 €

7

125 €

8

129 €

9

133 €

10

136 €

11

140 €

Hort

inklusive ganztägige Ferienbetreuung

4

98 €

5

101 €

6

105 €


Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindernin den Tagespflegestellen der Stadt Querfurt

Für die Tagespflegestellen wurden in der Stadt Querfurt letztmalig im Jahr 2016 mit Wirkung zum 01.01.2017 die Kostenbeiträge neu festgesetzt. Der eingereichte Entwurf der Kalkulationsunterlagen an das Jugendamt des Landkreises Saalekreis für die Neufestsetzung aller Kostenbeiträge, sowohl für die Kindertageseinrichtungen als auch Tagespflegestellen zum 01.01.2025 als einheitliche Kalkulation, wurde durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geprüft und zunächst nur für den Teil der Kindertageseinrichtungen mit Schreiben vom 16.07.2024 befürwortet. Für die Festsetzung der Elternbeiträge im Bereich der Tagespflegestellen empfahl das Jugendamt eine separate Kalkulation und Satzung. Die angepassten Kalkulationsunterlagen wurden durch die Verwaltung dem Jugendamt erneut zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben des Jugendamtes vom 19.08.2024 wurde die separate Kalkulation für die Tagespflegestellen ebenfalls befürwortet.

 

Ebenfalls wurde die Satzung mit 16 Ja- Stimmen und acht Nein- Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

Ab dem Jahr 2025 stellen sich die Elternbeiträge in den Tagespflegestellen der Stadt Querfurt wie folgt dar:

Betreuungs-

art

Betreuungs-

zeit in Stunden

gültig ab:

01.01.2025

 

Kinderkrippe

5

0 €

6

0 €

7

100 €

8

190 €

9

201 €

10

212 €

11

224 €

Kindergarten

5

117 €

6

121 €

7

125 €

8

129 €

9

133 €

10

136 €

11

140 €


Billigung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Weißenschirmbach“ gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat mit Beschluss-Nr. RA/54/2022 am 15.12.2022 auf Antrag der EHV GmbH aus Halle (Saale) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Weißenschirmbach“ beschlossen. Seit 02.05.2024 liegt hierzu ein Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Stand Februar 2024) vor, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

 

Die im Aufstellungsbeschluss vom Stadtrat geforderten Abstände zur Wohnbebauung des Flurstücks 232 sind aus Sicht der Verwaltung eingehalten.
Zur Blendwirkung wurden Aussagen im Umweltbericht getroffen. Ein Blendgutachten reicht der Vorhabenträger zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein.
 

Mit dem vorliegenden Planungsstand soll nunmehr die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
 

Darüber hinaus sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert werden.
 

In der Beratung im Bauausschuss wurde angeregt, den Bestand in Richtung Norden von Flurstück 232 nicht auf 50 m von der Wohnbebauung, sondern auf 50 m von der Grundstücksgrenze zu erweitern. Dies wird im Rahmen der Auslegung geprüft.

 

Die AfD- Fraktion beantragte einen generellen Abstand der Solarmodule von 65 m zu allen Wohnbaugrundstücken in alle Himmelsrichtungen. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Schließlich stimmte der Stadtrat mit 15 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen und einem Mitwirkungsverbot der Beschlussempfehlung mehrheitlich zu.

 

Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Weißenschirmbach“ der Stadt Querfurt, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Stand Februar 2024) zu billigen und die für den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen, zu beschließen.

 

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt und Busbahnhof“ sowie Parkplatz in Querfurt

Zur Errichtung des Burgspielplatzes an der Friedhofspromenade war die Änderung des o.g. Bebauungsplanes notwendig. Dies bezog sich ausschließlich auf artenschutzrechtliche Aspekte. Hierfür war es notwendig, eine Alternativfläche für die Refugien der Zauneidechsen auszuweisen. Diese wurde auf dem Weinberg eingerichtet. Darüber hinaus war es erforderlich, die bisherige Fläche nach Zauneidechsen abzusuchen und diese umzusiedeln.

 

Der Stadtrat stimmte der Abwägung und dem Satzungsbeschluss zu.

 

Der Burgspielplatz wird bis Ende November errichtet werden.  Die Nutzung kann erst nach erfolgter TÜV-Abnahme erfolgen.

 

Beschluss über die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung Personalangelegenheiten des Landkreises Saalekreis

Im Rahmen einer überörtlichen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes Saalekreis im April 2024 wurden nach § 137 Abs. 4 KVG LSA u. a. die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Organisation untersucht. Schwerpunkt dieser überörtlichen Prüfung war der Bereich Personal. Die Prüfung beschränkte sich auf die Beschäftigten, da die Verwaltung neben dem Bürgermeister nur sehr wenige Beamte vorhält. Der prüfungsrelevante Zeitraum erstreckte sich im Wesentlichen auf das Haushaltsjahr 2023. Vereinzelt wurden aufgrund verschiedenartiger Schwerpunkte auch weiter zurückliegende Zeiträume betrachtet.  Im Ergebnis wurde die Ordnungsmäßigkeit im Bereich Personal bescheinigt. Diesbezüglich erteilte Hinweise werden von der Stadtverwaltung schrittweise umgesetzt.

 

Der Stadtrat stimmte der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes einstimmig zu.

 

Gerade schwierige Themen wie Elternbeiträge oder auch PV sind emotional aufgeladen. Das war auch in den jeweiligen Diskussionen spürbar. Dennoch verliefen diese sachlich und respektvoll. Somit kann für die erste reguläre Sitzung des Querfurter Stadtrates nach der Konstituierung ein positives Resümee gezogen werden.

 

Andreas Nette
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