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Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Querfurt 2024
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschlag Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Querfurt
Die Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09. Juni 2024 in der Stadt Querfurt
Bekanntmachung nach § 30 Abs. 6 KWG LSA
Gemäß § 30 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit geltenden Fassung gebe ich Folgendes bekannt:
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 08. April 2024 folgende Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Querfurt zugelassen:
Nr. Name, Vorname Beruf/Stand Geburtsjahr Wohnort
1. Nette, Andreas Hauptverwaltungs- 1983 Querfurt
beamter
Querfurt, 12.04.2024
gez. Selle
Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung - Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Stadt Querfurt
Die Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß der §§ 28 Abs. 1 sowie 30 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit den §§ 5 Abs. 3 sowie 80 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich den ersten Termin der planmäßigen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Querfurt
bekannt:
Der Gemeindewahlausschuss tritt
am Montag, den 08. April 2024 um 15.30 Uhr
im Festsaal des Rathauses der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt
zusammen.
Gegenstand der Sitzung ist die Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtratswahl und die Wahl der Ortschaftsräte sowie die Zulassung der
Bewerbungen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters am 09. Juni 2024.
Die Sitzung ist öffentlich und für jedermann zugänglich.
Querfurt, den 02.04.2024
gez. Selle
Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung - Berufung Gemeindewahlausschuss
Stadt Querfurt
Die Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 4 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA 1994, S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501) in Verbindung mit § 13 Abs. 1-3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S. 590) und den §§ 9 Abs. 1a und 10 Abs. 1a KWG LSA wurden die Beisitzer und deren Stellvertretungen durch die Gemeindewahlleiterin der Stadt Querfurt für die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte sowie für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09. Juni 2024 und für eine eventuell notwendige Stichwahl am 23. Juni 2024 berufen. Nachfolgend gebe ich die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 4 Abs. 4 KWO LSA bekannt.
Vorsitzende Stellvertreter
Selle, Carmen Siebeck, Paul
- dienstansässig - - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1 Markt 1
06268 Querfurt 06268 Querfurt
Beisitzer/in stellvertretende/r Beisitzer/in
Zuckschwert, Marie Messing, Andrea
- dienstansässig - - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1 Markt 1
06268 Querfurt 06268 Querfurt
Pacher, Arthur Hinkeldey, Ines
- dienstansässig - - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1 Markt 1
06268 Querfurt 06268 Querfurt
Rosenbusch, Gudrun Dittmann, Manuela
06268 Querfurt - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Noth, Katharina Ploetz, Georgia
06268 Querfurt - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Bütof, Stephanie Knappe, Jutta
- dienstansässig - - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1 Markt 1
06268 Querfurt 06268 Querfurt
Querfurt, 12.03.2024
gez. Selle
Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09. Juni 2024
Gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S. 590) und auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Querfurt (RA/53/2023) vom 14. Dezember 2023 gebe ich Folgendes bekannt:
Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters für die Stadt Querfurt findet gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 KWG LSA am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt.
Als Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl ist der 23. Juni 2024 bestimmt worden.
Die Wahlzeit dauert jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Das Wahlgebiet im Sinne des § 2 Abs. 3 KWG LSA ist das Gebiet der Stadt Querfurt.
Weiterhin mache ich gemäß § 38a Abs. 1 und 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA 1994, S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501) bekannt:
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Kommune (Stadt Querfurt) gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind gem. § 62 Abs. 1 KVG LSA Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten. Die Bewerber dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die Bewerberin/der Bewerber muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, darf aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben.
Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so sind sie verpflichtet, gemäß § 38a Abs. 2 KWO LSA mit der Bewerbung zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters und den Unterlagen nach § 39 Abs. 1 und 2 KWO LSA eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b zur KWO LSA abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Bewerbungen um das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind gem. § 39 Abs. 1 KWO LSA innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung und endet am 02. April 2024, 18:00 Uhr.
Querfurt, 08.02.2024
Selle
Gemeindewahlleiterin
Stellenausschreibung für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Querfurt
In der Stadt Querfurt ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters im Wege der Direktwahl zum 12.10.2024 zu besetzen.
Die Stadt Querfurt umfasst eine Fläche von ca. 155 km2 und hat ca. 10.265 Einwohner (Stand: 30.06.2023). Zum Stadtgebiet gehören neben der Kernstadt Querfurt mehrere Ortsteile. Weitere Informationen zur Stadt sind im Internet unter www.querfurt.de zu finden.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen.
Das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vorläufig in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach §§ 6 und 7 KomBesVO gewährt.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Querfurt wählen am Sonntag, den 09.06.2024 in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr in direkter Wahl die Bürgermeisterin/den Bürgermeister. Eine eventuell erforderliche Stichwahl erfolgt am Sonntag, den 23.06.2024 in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr.
Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Querfurt in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, zielstrebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien der Stadt Querfurt die Entwicklung der Stadt zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister leitet als Hauptverwaltungsbeamtin / Hauptverwaltungsbeamter die Stadtverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte dazu bei, die Aufgaben der Stadt Querfurt zu erfüllen. Die Stadt Querfurt hat derzeit 75 Beschäftigte, die in der Verwaltung und in den nachgeordneten Einrichtungen tätig sind.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Altersgrenze (Vollendung 67. Lebensjahr) nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG LSA) erreicht haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind über die genannten Regelungen hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die Bewerbung für das Amt hat nach § 39 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf oder Stand, Anschrift der Hauptwohnung.
Der Bewerbung für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind die nach § 39 Abs. 2 Nrn. 1 - 3 KWO LSA erforderlichen Erklärungen und Unterlagen beizufügen:
die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nach dem Muster der Anlage 6 KWO LSA, nebst Bescheinigung des Wahlrechts des Unterzeichners, sofern die Bewerbung von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss (§ 30 Abs. 3 KWG LSA). § 30 Abs. 4 Nrn. 1 – 4 KWO LSA gilt entsprechend.
der Nachweis zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9b KWO LSA und für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b KWO LSA.
eine Unterstützungserklärung für den Bewerber, der in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA aufgestellt worden ist. Die Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 30 Abs. 2 KWG LSA) nach dem Muster der Anlage 10 KWO LSA ist der Erklärung beizufügen.
Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss gemäß § 30 Abs. 3 KWG LSA von mindestens 1 v. H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, d.h. die Bewerbung muss von mindestens 93 Wahlberechtigten des Wahlgebietes nach der vorgenannten Regelung unterzeichnet sein. Der § 21 Abs. 9 KWG LSA gilt entsprechend. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften befreit.
Der Nachweis zu den entsprechenden Wählbarbarkeitsvoraussetzungen muss nach dem Muster der Anlage 9b KWO LSA mit der Bewerbung eingereicht werden. Die Gemeinde hat die Wählbarkeitsvoraussetzungen zu bestätigen. (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 KWO LSA).
Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung und den Unterlagen nach § 39 Abs. 1 und 2 KWO LSA eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b KWO LSA abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Ein gemeinsamer Bewerber nach § 30 Abs. 2 Satz 2 KWG LSA bedarf keiner Unterstützungsunterschriften, wenn mindestens für eine der beteiligten Parteien oder Wählergruppen § 21 Abs. 10 KWG LSA zutrifft.
Die für die Bewerbung erforderlichen Formblätter sowie Anlagen erhalten Sie bei der Gemeindewahlleiterin, Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt.
Die Bewerbung um das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist nach § 30 Abs. 1 KWG LSA spätestens bis zum 68. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr beim Wahlleiter (Gemeindewahlleiterin) schriftlich einzureichen.
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Amtsblatt der Stadt Querfurt und endet am Dienstag, den 02.04.2024 um 18:00 Uhr.
Eine Rücknahme der Bewerbung ist nach § 30 Abs. 1 KWG LSA der Gemeindewahlleiterin schriftlich bis zur Zulassung der Bewerbung zu erklären und kann nicht widerrufen werden. Entsprechendes gilt, wenn ein Bewerber die Wählbarkeit verliert.
Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich unter dem Kennwort: „Bürgermeisterwahl 2024“ in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu richten:
Stadt Querfurt
Gemeindewahlleiterin
Markt 1
06268 Querfurt
Selle
Gemeindewahlleiterin
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
für die am Sonntag, den 09.06.2024 anstehenden Wahlen benötigt die Stadt Querfurt wieder die Mithilfe möglichst vieler Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen vor Ort sowie in den Briefwahllokalen.
Nicht nur die Wahl zum Europäischen Parlament steht vor der Tür, sondern auch die Wahlen zum Kreistag, Stadtrat sowie die Wahlen der jeweiligen Ortschaftsräte erfolgen an diesem Tag. Zudem findet am 09.06.2024 auch die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Querfurt statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl ist für Sonntag, den 23.06.2024 in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr vorgesehen.
Damit die Wahlen reibungslos ablaufen können, braucht es eine Vielzahl zuverlässiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht nur den korrekten Ablauf der Wahl gewährleisten, sondern mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür sorgen, dass die abgegebenen Stimmen schnell und sicher ausgezählt und an das Wahlbüro übermittelt werden. Der Einsatz erfolgt in einem allgemeinen Wahlvorstand (Wahllokal) oder in einem Briefwahlvorstand. Die Wahllokale haben von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Ihre Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 07:30 Uhr. Der Briefwahlvorstand nimmt seine Arbeit voraussichtlich 15:00 Uhr auf. Die ehrenamtliche Tätigkeit endet nach dem Auszählen der Stimmzettel und der Feststellung der Wahlergebnisse für die anstehenden Wahlen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Wer sich für die Übernahme eines Wahlehrenamtes interessiert und in einem Wahl-/Briefwahlvorstand mitarbeiten möchte, wird gebeten, sich mit der Wahlleiterin der Stadt Querfurt, Frau Carmen Selle, telefonisch unter der Rufnummer 034771 60131 oder dem stellvertretenden Wahlleiter, Herrn Paul Siebeck, unter der Rufnummer 034771 60136 in Verbindung zu setzen.
Um eine zügige Erfassung Freiwilliger zu erleichtern, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Bereitschaftserklärung an die Mail-Adresse: oder per Post an die Stadt Querfurt, Ordnungsamt/Wahlen, Markt 1, 06268 Querfurt.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Selle
Wahlleiterin
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern für die verbundenen Gemeinderats-/ Ortschaftsratswahlen sowie die Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024 und die eventuelle Stichwahl am 23. Juni 2024
Die in der Stadt Querfurt vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) aufgefordert, bis zum 20. Januar 2024 wahlberechtigte Personen des oben genannten Wahlgebietes als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die verbundenen Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen sowie für die Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024 und eventuelle Stichwahl am 23.06.2024 vorzuschlagen. Die Vorschläge sind bei der Gemeindewahlleiterin, Stadt Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt schriftlich einzureichen.
Der Wahlausschuss besteht gemäß § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) aus der Gemeindewahlleiterin als Vorsitzende und zwei bis sechs Beisitzerinnen/Beisitzern sowie ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern. Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können gemäß § 13 Abs. 3 KWG LSA ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Wahlausschüsse sind ehrenamtlich tätig. Die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und § 13 Abs. 3 KWG LSA.
Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschriften liegt in der Regel nur vor für:
1. die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und
Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind,
3. Wahlberechtigte, die am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet haben,
4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes
aufhalten,
7. Wahlberechtigte, die aus politischen oder religiösen Gründen die Beteiligung an Wahlen ablehnen.
Ein/e Beschäftigte/r der Gemeinde kann auch zum Mitglied des Wahlausschusses berufen werden, wenn sie/er nicht im Wahlgebiet wohnt. Gleiches gilt für die/den Beschäftigten eines Landkreises bei der Kreiswahl.
Zu Beisitzerinnen/Beisitzern der Wahlausschüsse können auch unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts bestimmt werden, wenn sich nicht genügend Wahlberechtigte finden lassen. Die Bestellung erfolgt im Einvernehmen mit der jeweiligen Behördenleitung.
Querfurt, den 14. Dezember 2023
Selle
Gemeindewahlleiterin
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Stadt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Amt für Sicherheit und Ordnung
Öffentliche Bekanntmachung
Bestimmung des Wahltages für die Bürgermeisterwahl 2024
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 (Beschluss-Nr. RA/36/23) gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) den Wahltag für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Querfurt beschlossen.
Durch einstimmigen Beschluss des Stadtrates wurde der Wahltag für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Querfurt
auf Sonntag, 09. Juni 2024 festgesetzt.
Der Termin für eine eventuelle Stichwahl wurde
auf Sonntag, 23. Juni 2024 bestimmt.
Querfurt, 24.10.2023
gez. Nette
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Querfurt zu den Kommunalwahlen sowie der Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Querfurt am 09. Juni 2024
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat am 12. Oktober 2023 (Beschluss-Nr. RA/37/23 und RA/38/23) auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) beschlossen,
Frau Carmen Selle,
dienstansässig in 06268 Querfurt bei der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1,
zur Gemeindewahlleiterin der Stadt Querfurt und
Herrn Paul Siebeck,
dienstansässig in 06268 Querfurt bei der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1,
zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Stadt Querfurt
für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Querfurt zu berufen.
Querfurt, 24.10.2023
gez. Nette
Bürgermeister